Warum gibt es bei Chia Mengenbeschränkungen und Verzehrempfehlungen?
Chiasamen bestehen zu etwa 20 Prozent aus Eiweiß, zu 30 Prozent aus Fett und bis zu 40 Prozent aus Kohlenhydraten. Die Europäische Kommision hat erstmals im November 2009 für Broterzeugnisse Chiasamen bis zu einem Höchstgehalt von 5 Prozent zugelassen. Bis Februar 2013 waren Chiasamen in der EU nur als Zusatz in Brot erlaubt. Der Anteil musste unter fünf Prozent liegen. Nach der EU-Verordnung (2013/50/EU) darf heute der Anteil an Chiasamen in Backwaren, Frühstückszerealien sowie in Mischungen aus Früchten, Nüssen und Samen nicht mehr als 10 Prozent ausmachen.
Täglich maximal 15 g
Als Functional Food unterliegen Chiasamen darüber hinaus einer Verzehrempfehlung von täglich maximal 15 g. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) legte diese Höchstmenge im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit fest.
Vorverpackte Chiasamen müssen auf der Packung den Hinweis "nicht mehr als 15 g täglich verzehren" tragen. (Allerdings fehlen noch Langzeituntersuchungen, z.B. auch zu möglichen allergischen Reaktionen.) In diesen 15 g sind etwa 2,7 g Omega-3-Fettsäuren (alpha-Linolensäure ALA) und 5,5 g Ballaststoffe enthalten.
Kaltgepresstes Chiaöl
Seit Dezember 2014 darf als neuartige Lebensmittelzutat kaltgepresstes Chiaöl (Salvia hispanica) in pflanzlichen Ölen und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Auch dafür gibt es Mengenbeschränkungen: maximal 10 Prozent bei pflanzlichen Ölen und höchstens 2 g pro Tag bei Nahrungsergänzungsmitteln. Das Chia-Öl muss mindestens 60 Prozent alpha-Linolensäure (ALA) und 15 bis 20 Prozent Linolsäure enthalten.