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Allergenkennzeichnung - Seit Ende 2014 auch in Restaurants

Wie funktioniert die Allergenkennzeichnung in der Gastronomie?

Seit 31.12.2014 ist die Kennzeichnung von Allergenen auch in Restaurants Pflicht. Diese kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Schriftlich ist sie auf einem Aushang oder auf der Speise- bzw. Getränkekarte möglich. Gibt der Wirt mündlich Auskunft, muss auf diese Informationsmöglichkeit hingewiesen werden, etwa durch ein Schild oder einen Aushang. Außerdem muss im Lokal eine schriftliche Dokumentation vorliegen.

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