"Bedeutet die Aufschrift "alkoholfrei", dass in diesem Lebensmittel tatsächlich kein Alkohol enthalten ist?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Birgit Beck.
Mag. Birgit Beck |
Nein, so eindeutig ist das leider nicht. Eine Angabe des Alkoholgehalts ist nur bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumprozent vorgesehen. Bei „alkoholfreien“ Getränken dürfen bis zu 0,5 Volumprozent Alkohol enthalten sein. Auch in Fruchtsäften, Essig oder fermentierten Lebensmitteln wie z.B. Kefir können geringe Mengen an Alkohol stecken.
In die Irre geführt
Die Auslobung „alkoholfrei“ suggeriert Konsumenten natürlich etwas anderes und viele fühlen sich dadurch in die Irre geführt. Auch wenn die in solchen Produkten enthaltenen Restmengen an Alkohohl für die meisten Menschen gesundheitlich nicht relevant sind: Kinder, Schwangere und trockene Alkoholiker sollten auf Alkohol gänzlich verzichten.
Restalkoholangabe wünschenswert
Für eine verbraucherfreundliche Deklaration sollte unserer Meinung nach der Restalkohol deutlich auf dem Etikett stehen. Denn nur dann weiß jeder Kunde, was Sache ist.
Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.