Zum Inhalt

"Alkoholfreie" Lebensmittel - Von wegen alkoholfrei

"Bedeutet die Aufschrift "alkoholfrei", dass in diesem Lebensmittel tatsächlich kein Alkohol enthalten ist?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Birgit Beck.

Birgit Beck (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Birgit
Beck

Nein, so eindeutig ist das leider nicht. Eine Angabe des Alkoholgehalts ist nur bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumprozent vorgesehen. Bei „alkoholfreien“ Getränken dürfen bis zu 0,5 Volumprozent Alkohol enthalten sein. Auch in Fruchtsäften, Essig oder fermentierten Lebensmitteln wie z.B. Kefir können geringe Mengen an Alkohol stecken.

In die Irre geführt

Die Auslobung „alkoholfrei“ suggeriert Konsumenten natürlich etwas anderes und viele fühlen sich dadurch in die Irre geführt. Auch wenn die in solchen Produkten enthaltenen Restmengen an Alkohohl für die meisten Menschen gesundheitlich nicht relevant sind: Kinder, Schwangere und trockene Alkoholiker sollten auf Alkohol gänzlich verzichten.

Restalkoholangabe wünschenswert

Für eine verbraucherfreundliche Deklaration sollte unserer Meinung nach der Restalkohol deutlich auf dem Etikett stehen. Denn nur dann weiß jeder Kunde, was Sache ist.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefährliches Titandioxid?

Gefährliches Titandioxid?

"Ihrer Zeitschrift entnehme ich, dass die EU Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verboten hat. Wie verhält es sich bei Medikamenten, Zahnpasten, Sonnenschutzmitteln etc.?"

Beschichtungen von Aludosen?

Beschichtungen von Aludosen?

"Ich habe Ananas in Scheiben in einer Aludose gekauft. Mir ist aufgefallen, dass die Dose keine Innenbeschichtung hat. Gibt es hier eine Vorschrift?"

Bestrahlung von Lebensmitteln

Bestrahlung von Lebensmitteln

"Ich habe gelesen, dass Tiefkühlgemüse unter Umständen bestrahlt wird. Trifft das auch auf Gemüse aus Österreich zu?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang