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Energie Steiermark: Preiserhöhung illegal - Betroffene erhalten Geld zurück

Preiserhöhungen ohne Obergrenzen? Nein. Wir haben für Sie gut verhandelt: Im Schnitt erhalten Durchschnittshaushalte 42 Euro zurück. Kunden müssen ihre Ansprüche bis 18.7.2021 anmelden.

Preiserhöhung ohne Obergrenze

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem von uns angestrengten Prozess eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt. Auch die Energie Steiermark Kunden GmbH und andere Energieversorger hatten sie verwendet. Mit dem EVN-Urteil fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Damit waren diese Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückzuzahlen.

Lösung mit Energie Steiermark

Wir konnten nun mit der Energie Steiermark eine Lösung erzielen. Demnach erhalten alle Betroffenen für die Preiserhöhung beim Strom vom 1.1.2019 Geld zurück. Betroffene Haushalte mit durchschnittlichem Energieverbrauch können in der Regel mit einer Rückzahlung von rund 42 Euro rechnen.

Wir konnten eine attraktive Lösung für alle Haushaltskunden erzielen. Demnach erhalten betroffene Kunden bei den Tarifen

  • E-Privat Plus
  • E-Privat Kombi
  • E-Privat Vario
  • E-Privat Vario Eco
  • E-Privat Vario Sommerschwachlast
  • E-Privat Vario Landwirtschaft

eine Gutschrift für die Zeit zwischen 1.1.2019 und 31.08.2020. Die Höhe berechnet sich vom Verbrauch und ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019.

Anmeldung auf verbraucherrecht.at

Für die Rückerstattung ist die kostenlose Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/energie-steiermark bis spätestens 18.07.2021 erforderlich. Die Energie Steiermark verschickt entsprechende Informationen für die individuelle Rückerstattung. Auch ehemalige Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können die Refundierung erhalten – auch sie per Anmeldung auf verbraucherrecht.at.

Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)Kundenfreundliche Lösung

"Wir haben mit der Energie Steiermark eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, die Vereinbarung.

 

Es ist nicht das einzige Energieunternehmen, bei dem wir erfolgreich waren. Folgen Sie den Links.

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