Eine Strafzahlung in Höhe von zwei Millionen Euro verlangt die Datenschutzbehörde in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Jö-Bonusclub. Dies berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ in ihrer Ausgabe vom 3. August. Der Grund liegt in einem vermuteten Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 2,3 der rund 4 Millionen Jö-Mitglieder hätten via Folder oder online einer sehr weitreichenden Nutzung ihrer Daten zum sogenannten „Profiling“ für Werbezwecke zugestimmt.
Mai 2019 bis März 2020
Dies geschah im Zeitraum Mai 2019 bis März 2020. Danach sei die unklar gestaltete Einwilligungserklärung zwar für Neukunden geändert worden. Die Daten der 2,3 Millionen Betroffenen seien aber, so der Vorwurf der Behörde, trotzdem ungefragt weiterverwendet worden. Wie die APA berichtet, hat Jö mittlerweile beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bescheid Berufung eingelegt.
Konsequenzen
Reagiert hat Jö inzwischen auch in der Form, dass die weitere Auswertung der besagten 2,3 Millionen Kundendaten ausgesetzt wurde. Laut APA bedeutet dies, dass diese Kunden zwar weiterhin Bonuspunkte sammeln und einlösen könnten, darüber hinaus aber vorerst keine auf ihrem Einkaufsverhalten basierenden, persönlichen Angebote erhalten würden. Nicht davon betroffen sind laut APA jene Jö-Mitglieder, die sich über die App oder digital bei den Rewe-Partnern angemeldet hätten.
Auskunftspflicht
VKI-Datenschutzexperte Wolfgang Schmitt verweist auf das in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgeschriebene Recht auf Auskunft. Ein formloses Schreiben bzw. E-Mail genügt, um Informationen über die beim jeweiligen Unternehmen gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten. So kann man auch überprüfen, ob man selbst die betreffende Einwilligung zum Profiling erteilt hat. Die entsprechende (E-Mail-)Adresse findet man in der Datenschutzerklärung des Jö-Bonusclubs. Genauso hat jeder, der eine Jö-Bonuskarte besitzt, das Recht, eine bereits erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen. Dies hat auf die Verwendbarkeit der Karte keinen Einfluss.