Derzeit bekommen wir viele Beschwerden wegen stornierter Flugtickets infolge der COVID-19-Pandemie. Grund: Die Fluglinien bieten Kunden Gutscheine oder Umbuchungen als Ersatz an. Der VKI unterstützt Sie kostenlos bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Rückerstattung der Ticketpreise.
Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises
Betroffene Fluggäste wissen oft nicht, dass sie Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises nach Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung haben. Die Rechtslage ist eindeutig: Findet der Flug aufgrund von COVID-19 nicht statt, steht betroffenen Kunden laut EU-Recht diese Rückerstattung zu.
Gutscheine oder Umbuchungen müssen Konsumenten nicht akzeptieren
Fluglinien bieten derzeit gerne Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum an. Das müssen Konsumenten nicht akzeptieren. Der VKI sammelt Fälle von AUA und Laudamotion, um betroffenen Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Fluglinien zu helfen. Die Unterstützung des VKI erfolgt ab sofort und kostenlos.
VKI-Flugpreisrückerstattung
Betroffene melden sich unter Teilnahme Flugsrückerstattung beim VKI zur Rückerstattung der Flugpreise an. Die Aktion war zuerst bis 31. Mai 2020 befristet. Jetzt wurde sie bis 30. Juni 2020 verlängert.
Das sind die Voraussetzungen zum Teilnehmen an der VKI-Sammelaktion:
- Flug gebucht bei AUA oder Laudamotion
- Wohnsitz in Österreich
- Flugdatum vor dem 15.06.2020. Bei Flugdaten zwischen 15.06.2020 und 31.12.2020 ist derzeit noch offen, ob ein Anspruch besteht und eine VKI-Intervention notwendig wird. Sollte der Flug nicht stattfinden, werden wir vom VKI betroffene Kunden unterstützen. Sollte sich die Lage entspannen und Flüge wieder möglich sein bzw. am Reiseziel keine Gesundheitsgefährdung oder Einschränkungen mehr bestehen, wäre eine Unterstützung auf Rückerstattung des Ticketpreises nicht erforderlich.
Angebote der Fluglinien
Auf eine Anfrage einer Konsumentin schreibt Austrian Airlines etwa: „Ihre Tickets, […], können nun bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der aktuelle Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, ein neues Abflugdatum bekannt zu geben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden.“
Bei Laudamotion wird nach Schilderungen von Betroffenen zwar die Rückerstattung des stornierten Fluges angeboten. Folgen sie den Anweisungen auf der Homepage, werden sie im Kreis geführt und landen schließlich bei der Telefonhotline. Diese sei aufgrund der Vielzahl an Anfragen total überlastet.
Verpflichtung zur Rückerstattung von Ticketpreisen
„Es steht betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten natürlich frei, einen Gutschein oder eine Umbuchung des Fluges zu akzeptieren“, betont Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Aktionen des VKI. „Bestehen Kunden allerdings auf die Rückerstattung des Ticketpreises, sind Fluglinien nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung dazu verpflichtet, binnen 7 Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen. Die derzeitige Vorgehensweise der genannten Fluglinien ist folglich inakzeptabel. Deshalb bietet der VKI ab sofort allen Betroffenen, die einen Flug bei AUA oder Laudamotion gebucht haben und das Geld für den Ticketpreis zurückverlangen, eine kostenlose Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an.“
Weitere Infos rund um die Flugstornierungen infolge der COVID-19-Pandemie und Rückerstattung der Ticketpreise finden Betroffene auf Flugpreisrückerstattung