In dem Artikel lesen Sie:
- Konflikt zwischen Anrainern und Schneepflug
- Haftung von Winterdiensten
- Bandbreite der Preise für Schneeräumdienste
- Checkliste für Angebote
- Tipps zur Räumpflicht
- Versicherung
- Praxis und Zusammenarbeit
- FAQ
- Erfahrungsberichte Betroffener
Lesen Sie auch:
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- Schneeräumung - Eigentümer in der Pflicht
- Schneeräumung - Wen trifft die Streupflicht?
Wenn die weiße Pracht sich lautlos übers Land legt oder die Eiskönigin mit ihrem kalten Hauch bizarre Formen zaubert, freuen sich nicht alle. Denn für viele heißt das: ran an die Schaufeln, Wege und Gehsteig vorm Haus räumen, Splitt oder Salz streuen und Schneewechten oder Eiszapfen vom Dach entfernen, und das mehrmals am Tag zwischen 6 und 22 Uhr.
Passanten verletzt
Rutscht nämlich jemand auf einem nicht mehr als drei Meter vom Grundstück entfernten Gehsteig bzw. Gehweg aus oder wird er dort durch eine Ladung Schnee oder Eis vom Dach verletzt, kann das für den oder die Hauseigentümer teuer werden: Sie tragen die volle Haftung für Schadenersatzforderungen aus dem Unfall wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder auch Schmerzensgeld. Ferner drohen strafrechtliche Konsequenzen (Anzeige, gegebenenfalls Vorstrafe). Festgeschrieben ist die Haftung im § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO), die für säumige Räumer auch noch eine Strafe von 72 Euro vorsieht. Gemeinden können die Anrainerpflichten darüber hinaus beschränken oder etwa hinsichtlich Streumitteln (Splittgröße, Salz, ...) konkretisieren.
Sisyphusarbeit
Ein Wahnsinn und eine grobe Ungerechtigkeit, finden viele Anrainer öffentlicher Gehwege, die uns nach einem Aufruf im Februar 2019 zahlreiche Beispielfälle zukommen ließen. Wir haben Auszüge am Ende des Artikels zusammengefasst und veröffentlicht.
Wie kann es sein, fragt sich etwa Frau P., dass sie allein für das Freischaufeln des Gehsteigs zuständig ist, weil dieser zufällig auf ihrer Straßenseite verläuft? „Schaufeln wollen die Bewohner gegenüber nicht, einen gesäuberten Gehsteig benützen schon. Und wenn etwas passiert, werde ich noch verklagt!“, ärgert sie sich. Herr P. aus Tirol hat ein kooperativeres Vis-à-vis: Beide schaufeln auf ihrer Seite immer wieder je einen Meter breit frei – den der Gemeindeschneepflug im Handumdrehen wieder mit matschigem Schnee zuschiebt. Ein häufiges Ärgernis, das uns viele Betroffene geschildert haben. Das Empörende daran für die zwangsverpflichteten Schaufler: Wirklich etwas dagegen tun kann man nicht – außer erneut schaufeln.
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