Die gekaufte Gitarre wies erhebliche Mängel auf. Der Besitzer forderte Klangfarbe auf, das Instrument zu reparieren. Dann passiert wochenlang nichts ... - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Karina Meister betreut.
Herr Bauer hatte bei Klangfarbe (Wien) eine Martin D-16e-Gitarre um 2.590 € gekauft. Bereits nach kurzer Zeit traten am Instrument Mängel auf: Verleimungen lösten sich, der Tonabnehmer war fehlerhaft, die Regler fielen von der Gitarre ab … Und so brachte Herr Bauer das Instrument bald nach dem Kauf zwecks Reparatur wieder zurück zu Klangfarbe.
Vergebliche Rücktrittsversuche
Doch dann geschah etliche Wochen gar nichts. Herr Bauer urgierte mehrmals und erklärte schließlich seinen Rücktritt vom Vertrag. Es war vergebens. Die Gitarre blieb nach wie vor in Reparatur. Knapp fünf Monate nach dem Kauf suchte Herr Bauer bei uns Rat und tatkräftige Unterstützung. Wir forderten von Klangfarbe die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Unternehmen reagierte zunächst nicht. Erst als wir nochmals intervenierten, erhielt Herr Bauer die 2.590 €, die er für die Gitarre bezahlt hatte, von Klangfarbe zurück.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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