Frau Bach bucht ein Zimmer mit Ausblick in der Pension Berger. Stattdessen steht eine Mauer vor ihrem Fenster. Sie zahlt trotzdem, obwohl sie das nicht muss. Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Irene Randa.
Frau Bach hatte für die erste Februarwoche ein Doppelzimmer in der Pension Berger (Lech) gebucht und 600 € angezahlt. Laut Buchungsbestätigung sollte das Zimmer „einen herrlichen Blick auf die Lecher Berge“ bieten. Das Zimmer, das Frau Bach dann zugewiesen bekam, bot jedoch nur einen Blick auf eine unmittelbar vor den Fenstern errichtete Mauer.
Zahlung trotz Reklamation
Sie reklamierte, doch in der Pension Berger konnte man ihr kein anderes Zimmer geben. Obwohl sie daraufhin in ein anderes Hotel zog, erklärte Frau Bach sich bereit, 128 € für eine Nacht zu bezahlen.
Anspruch: komplette Rückerstattung
Da das Zimmer der Pension Berger nicht der vereinbarten Leistung entsprochen hatte, hatte Frau Bach aber Anspruch auf die komplette Rückerstattung der Anzahlung. Erst als wir zwei Mal interveniert hatten, bekam sie die geleistete Anzahlung vollständig zurück.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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