Die Zinsen liegen im Minus, dennoch kassierten Banken von ihren Kreditnehmern den vollen Aufschlag. Wir klagten und bekamen vor dem Obersten Gerichtshof recht. Nun heißt es für die Banken: zahlen!
- Kredit: Musterbrief Kredit-Negativzinsen: Aufschlag als Untergrenze unzulässig
- Leasing: Musterbrief Leasing-Negativzinsen
Seit mehr als zehn Jahren hat Peter Z. (Name der Redaktion bekannt) bei der Hypo Tirol Bank einen Fremdwährungskredit mit variablem Zinssatz. Als Referenz zur Berechnung seiner Kreditzinsen dient der sogenannte LIBOR (London Interbank Offered Rate), ein in London an allen Bankarbeitstagen unter bestimmten Bedingungen ermittelter Zinssatz, zu dem Banken sich Geld leihen können. Bei der Hypo Tirol kommt dazu ein vertraglich vereinbarter Aufschlag von 1,125 Prozent. Ende 2014 fällt der LIBOR unter die Null-Prozent-Marke.
Grenze bei null Prozent
Ende März 2015 entdeckt Peter Z. auf einem Auszug seines Kreditkontos eine Mitteilung der Bank: „Sollte der der Zinsberechnung beziehungsweise Zinsanpassung Ihres Vertrages jeweils zugrunde liegende Indikator unter einen Wert von 0,00 Prozent fallen, so wird für den Indikator der Zinsberechnung/Zinsanpassung ein Wert von 0,00 Prozent herangezogen.“ Im Klartext bedeutet dies, dass der Kunde in jedem Fall einen Zinssatz von 1,125 Prozent bezahlen muss, egal wie tief der Zins auch fällt. Der Aufschlag wurde somit von der Hypo Tirol de facto als Untergrenze festgelegt.
Vollen Zinsaufschlag kassiert
Ähnlich ergeht es Petra T. (Name der Redaktion bekannt) mit ihrem Fremdwährungskredit. Im Frühjahr 2015 bekommt sie Post von ihrer Bank. Darin wird die Kundin darauf hingewiesen, „dass bei Abschluss Ihres Kreditvertrages die aktuelle negative Entwicklung von Referenzzinssätzen keinesfalls vorhersehbar war [...] Ungeachtet dessen, dass wir aus Kulanzgründen in einigen Anlassfällen vorerst einen negativen Wert des Indikators bis zur Grenze eines Sollzinssatzes von 0 (null) an Sie weitergegeben haben, gilt für künftige Zinsanpassungen der Indikator mit einem Wert von null, wodurch im Sinne unserer Vereinbarung jedenfalls der mit Ihnen festgelegte Aufschlag zur Verrechnung kommt.“ Die Bank kassierte also trotz negativem Indikator den vollen Zinsaufschlag.
Einseitig
Peter Z. und Petra T. sind zwei von vielen Kreditnehmern, die sich beim Verein für Konsumenteninformation über das Vorgehen ihrer Bank, den Zinssatz einfach bei null Prozent einzufrieren, beschwert haben. Zu Recht, meint der Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Thomas Hirmke: „Es ist unzulässig, wenn Banken in bestehende Kreditverträge zu ihrem eigenen Vorteil eine Untergrenze einziehen. Wir haben in mehreren Fällen dagegen geklagt und bislang immer vor dem OGH recht bekommen.“ In einem weiteren Verfahren, das der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen die Unicredit Bank Austria AG geführt hat, haben die obersten Richter klargestellt, dass eine Kreditvertragsklausel, bei der zu Vertragsbeginn nur eine Untergrenze, aber keine Obergrenze festgelegt wird, ebenfalls unzulässig ist. Die Klausel stehe, so der OGH, im Widerspruch zum Konsumentenschutzgesetz.