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Negativzinsen bei Krediten - Geld zurück!

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Die Zinsen liegen im Minus, dennoch kassierten Banken von ihren Kreditnehmern den vollen Aufschlag. Wir klagten und bekamen vor dem Obersten Gerichtshof recht. Nun heißt es für die Banken: zahlen!

Seit mehr als zehn Jahren hat Peter Z. (Name der Redaktion bekannt) bei der Hypo Tirol Bank einen Fremdwährungskredit mit variablem Zinssatz. Als Referenz zur Berechnung seiner Kreditzinsen dient der sogenannte LIBOR (London Interbank Offered Rate), ein in London an allen Bankarbeitstagen unter bestimmten Bedingungen ermittelter Zinssatz, zu dem Banken sich Geld leihen können. Bei der Hypo Tirol kommt dazu ein vertraglich vereinbarter Aufschlag von 1,125 Prozent. Ende 2014 fällt der LIBOR unter die Null-Prozent-Marke.

Grenze bei null Prozent

Ende März 2015 entdeckt Peter Z. auf einem Auszug seines Kreditkontos eine Mitteilung der Bank: „Sollte der der Zinsberechnung beziehungsweise Zinsanpassung Ihres Vertrages jeweils zugrunde liegende Indikator unter einen Wert von 0,00 Prozent fallen, so wird für den Indikator der Zinsberechnung/Zinsanpassung ein Wert von 0,00 Prozent herangezogen.“ Im Klartext bedeutet dies, dass der Kunde in jedem Fall einen Zinssatz von 1,125 Prozent bezahlen muss, egal wie tief der Zins auch fällt. Der Aufschlag wurde somit von der Hypo Tirol de facto als Untergrenze festgelegt.

Vollen Zinsaufschlag kassiert

Ähnlich ergeht es Petra T. (Name der Redaktion bekannt) mit ihrem Fremdwährungskredit. Im Frühjahr 2015 bekommt sie Post von ihrer Bank. Darin wird die Kundin darauf hingewiesen, „dass bei Abschluss Ihres Kreditvertrages die aktuelle negative Entwicklung von Referenzzinssätzen keinesfalls vorhersehbar war [...] Ungeachtet dessen, dass wir aus Kulanzgründen in einigen Anlassfällen vorerst einen negativen Wert des Indikators bis zur Grenze eines Sollzinssatzes von 0 (null) an Sie weitergegeben haben, gilt für künftige Zinsanpassungen der Indikator mit einem Wert von null, wodurch im Sinne unserer Vereinbarung jedenfalls der mit Ihnen festgelegte Aufschlag zur Verrechnung kommt.“ Die Bank kassierte also trotz negativem Indikator den vollen Zinsaufschlag.

Einseitig

Peter Z. und Petra T. sind zwei von vielen Kreditnehmern, die sich beim Verein für Konsumenteninformation über das Vorgehen ihrer Bank, den Zinssatz einfach bei null Prozent einzufrieren, beschwert haben. Zu Recht, meint der Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Thomas Hirmke: „Es ist unzulässig, wenn Banken in bestehende Kreditverträge zu ihrem eigenen Vorteil eine Untergrenze einziehen. Wir haben in mehreren Fällen dagegen geklagt und bislang immer vor dem OGH recht bekommen.“ In einem weiteren Verfahren, das der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen die Unicredit Bank Austria AG geführt hat, haben die obersten Richter klargestellt, dass eine Kreditvertragsklausel, bei der zu Vertragsbeginn nur eine Untergrenze, aber keine Obergrenze festgelegt wird, ebenfalls unzulässig ist. Die Klausel stehe, so der OGH, im Widerspruch zum Konsumentenschutzgesetz.

Erste Banken lenken ein

VKI-Musterbrief

Für viele der rund 100.000 ohnehin gebeutelten Franken-Kreditnehmer bringen die vorliegenden Urteile nun zumindest eine kleine Entlastung mit sich. „Inzwischen spricht der Oberste Gerichtshof in einem Urteil selbst von einer gesicherten Rechtsprechung. Die Verrechnung der Zinsen war gesetzwidrig, jetzt müssen die Banken das Geld zurückerstatten. Bei Fremdwährungskrediten können die zu viel verlangten Beträge ohne Weiteres 2.000 Euro oder mehr ausmachen, bei Euro-Krediten immer noch einige Hundert Euro – je nachdem, um welche Kreditsumme es geht“, sagt Thomas Hirmke. Der VKI bietet Betroffenen deshalb auf seiner Rechts-Homepage www.verbraucherrecht.at einen Musterbrief zum Ausfüllen an. Diesen schickt man am besten per Einschreiben an die Bank. Bis Mitte August wurden bereits rund 10.000 Musterbriefe heruntergeladen.

Erste Banken lenken ein

Zunächst reagierten die Banken auf den Musterbrief eher zurückhaltend. Vielfach wurde argumentiert, dass noch der Ausgang eines weiteren Verfahrens abzuwarten sei. Inzwischen haben manche Banken Rückzahlungen der zu viel verrechneten Zinsen in Aussicht gestellt und teilweise Kunden auch bereits darüber informiert (Bank Austria, Erste, Volksbanken). Das ist aus unserer Sicht „in Ordnung“, auch wenn die Rückzahlung (wie etwa bei der Bank Austria) noch bis Anfang 2018 dauern könnte. Andere Banken – etwa der Hypo-Verband und der Raiffeisensektor konnten sich trotz eindeutiger und mittlerweile ständiger Rechtsprechung des OGH nicht zu einer verbraucherfreundlichen Regelung durchringen.

Verjährungsgefahr

"Wir fordern alle Banken auf, eine Richtigstellung für die Vergangenheit vorzunehmen“, sagt Thomas Hirmke. Bei endfälligen Fremdwährungskrediten und bei endfälligen Euro-Krediten sieht der VKI-Chefjurist ansonsten die Gefahr einer Verjährung: „Diese setzt nach drei Jahren ein. Nachdem der Referenzzinssatz Anfang 2015 ins Minus gerutscht ist, wäre es Anfang 2018 so weit.“ Um das zu verhindern, hat der VKI die Banken über den Bankenverband aufgefordert, zumindest umgehend einen Verjährungsverzicht abzugeben. Bis Redaktionsschluss ging dazu leider keine Reaktion vom Bankenverband bei uns ein.

VKI-Musterbrief

"Wir vom VKI werden betroffene Konsumentinnen und Konsumenten jedenfalls weiter unterstützen. Sollten die Banken eine Rückzahlung verweigern, werden wir weitere Schritte einleiten“, stellt Thomas Hirmke klar. Auch wenn also manche Banken von sich aus Refundierungen vornehmen, raten wir betroffenen Kreditnehmerinnen und –nehmern dennoch, die Bank über den VKI-Musterbrief "Negativzinsen" aktiv zur Rückzahlung auffzuordern. 

Aktion Negativzinsen

Den VKI-Musterbrief „Negativzinsen“ finden Sie auf Musterbrief Kredit-Negativzinsen: Aufschlag als Untergrenze unzulässig.

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