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Ursprungsbezeichnung - Vermarktungsnorm

"Auf einer Packung Cashewnüsse ist als Ursprungsland Indien oder Vietnam angegeben. Darf das sein?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Birgit Beck.

Birgit Beck (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Birgit Beck

Laut Vermarktungsnorm muss der vollständige Name des Ursprungslandes angegeben werden. Es ist dabei zulässig, dass man eine Verpackung für mehrere Ursprungsorte verwendet. Dann muss jedoch aus der Codierung für die Konsumenten klar erkennbar hervorgehen, woher das Produkt in der jeweiligen Verpackung stammt (ist meist mit einer Ziffer beschrieben).


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