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DekoBack Essbare Disney Sticker - Mit Azofarbstoffen

   Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: essbare Sticker zur Dekoration von Torten und Kuchen, die u.a. Azofarbstoffe enthalten.

DekoBack Essbare Disney Sticker: Die Sticker enthalten Azofarbstoffe.(Bild: U. Romstorfer/VKI)
DekoBack Essbare Disney Sticker: Die Sticker enthalten Azofarbstoffe. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

DekoBack Essbare Disney Sticker: Die Sticker enthalten Azofarbstoffe. (Bild: U. Romstorfer/VKI)

DekoBack Essbare Disney Sticker: Zutaten (Bild: U. Romstorfer/VKI)
DekoBack Essbare Disney Sticker: Zutaten (Bild: U. Romstorfer/VKI)

DekoBack Essbare Disney Sticker: Zutaten (Bild: U. Romstorfer/VKI)

Risiko für Kinder und Allergiker

Das steht drauf: Disney Essbare Zuckersticker

Gekauft bei: Müller

Das ist das Problem

Die deutsche Firma DekoBack erzeugt Dekorationsartikel für Kuchen und Torten, darunter auch essbare bunte Zuckersticker mit diversen Motiven, die vor allem bei Kindern beliebt sind. Mit solchen Stickern wird aus der klassischen Torte im Handumdrehen ein wahres Prachtexemplar für den Kindergeburtstag: Sticker auspacken, auf die Torte legen, diese eventuell noch weiter verzieren – fertig.

Prächtige Farben dank Azofarbstoffen

Wir nahmen eine Packung Essbare Disney Sticker genauer unter die Lupe. Hier kommen Micky Maus, Pluto & Co in prächtigen Farben daher, die sie laut umfangreicher Zutatenliste u.a. auch den Azofarbstoffen E 102 (Tartrazin), E 122 (Azorubin) und E 124 (Cochenillerot A) verdanken.

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“

Azofarbstoffe (sowie der Farbstoff Chinolingelb E 104) können bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen und stehen unter Verdacht, bei Kindern Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen zu begünstigen. Azofarbstoffe und Chinolingelb müssen daher von Rechts wegen den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ tragen. Diese Vorgabe ist bei den DekoBack Disney Stickern erfüllt. Das Produkt ist also korrekt gekennzeichnet.

Wir fragen uns aber, warum in diesen Stickern überhaupt Azofarbstoffe enthalten sind. Es gibt schließlich genügend andere unbedenkliche Farbstoffe!

Unnötiges Gesundheitsrisiko für Kinder und Allergiker

Unserer Ansicht nach sollten die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124), Allurarot (E 129) sowie der Farbstoff Chinolingelb (E 104) generell verboten werden, weil sie ein unnötiges Gesundheitsrisiko für Kinder und Allergiker sind. Der obligatorische Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ ist zu wenig. Viele Kinder kaufen ihre Süßigkeiten selbst und halten sich nicht mit dem Entziffern von Packungsaufschriften auf. Obendrein steht der Warnhinweis meistens unscheinbar im Kleingedruckten und wird daher auch von Erwachsenen leicht übersehen.

 


 

Lesen Sie auch:

Reaktion der Firma DekoBack

Was DekoBack dazu sagt, dass die essbaren Disney Sticker Azofarbstoffe enthalten.

„In unseren Produkten finden ausschließlich von der Gesetzgebung erlaubte Farbstoffe Anwendung. Auch die sogenannten AZO-Farbstoffe sind nicht verboten – müssen aber mit einem Warnhinweis versehen werden – wie auf unserem Produkt aufgedruckt. Dies resultiert aus der so genannten Southampton-Studie (McCann et al. 2007). Dort wurde kein eindeutiger Beleg für den vermuteten Zusammenhang zwischen der Aufnahme der genannten Farbstoffe und dem Verhalten von Kindern gefunden. Daher wurde auch nicht die erlaubte Tagesdosis für die Farbstoffe geändert; aber das Europäische Parlament schreibt trotzdem den Warnhinweis als Vorsichtsmaßnahme vor.

Zur Wahrung der Farbechtheit der angebotenen Lizenzmotive finden einzelne AZO-Farbstoffe Verwendung. Die Dosierung ist weit unter den rechtlichen Vorgaben. Leider ist es technisch noch nicht möglich, alle unsere Produkte AZO-frei anzubieten.

Auch muss man sehen, dass unsere Produkte nicht tagtäglich konsumiert werden. Es handelt sich hier um „Partyartikel“, die zu einzelnen Events für dekorative Zwecke auf Backwaren eingesetzt werden können.

Mit unseren Produzenten arbeiten wir mit Hochdruck daran, alle unsere Zuckerprodukte zukünftig AZO-frei anbieten zu können. Uns liegt das Wohl unserer Konsumenten sehr am Herzen, da wir uns als eine Firma sehen, die mit Ihren Produkten ausschließlich gute Laune und Freude verbreiten möchte.“

DekoBack GmbH
22. 7. 2014

Wir meinen: Lesen Sie die Zutatenlisten. E 102, E 110, E 122, E 124 und E 129 stehen für Azofarbstoffe, E 104 für den ebenfalls problematischen Farbstoff Chinolingelb. Achten Sie auf den Warnhinweis und bevorzugen Sie Produkte mit unbedenklichen Zutaten.

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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