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Lindt Pralinés du Confiseur - Nach australischer Vorschrift gekennzeichnet

  Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Pralinés du Confiseur von Lindt mit unvollständiger Nährwertkennzeichnung.

Lindt Pralinés du Confiseur: Die Angabe einer Nährwertkennzeichnung ist in Europa derzeit noch freiwillig. Die Firma Lindt und Sprüngli führt diese Werte an, aber nach australischem Recht. Bild: K. Schreiner/VKI
Lindt Pralinés du Confiseur: Die Angabe einer Nährwertkennzeichnung ist in Europa derzeit noch freiwillig. Die Firma Lindt und Sprüngli führt diese Werte an, aber nach australischem Recht. Bild: K. Schreiner/VKI

Lindt Pralinés du Confiseur: Die Angabe einer Nährwertkennzeichnung ist in Europa derzeit noch freiwillig. Die Firma Lindt und Sprüngli führt diese Werte an, aber nach australischem Recht. Bild: K. Schreiner/VKI

Lindt Pralinés du Confiseur: Die Schweizer Pralinés haben eine englische Nährwerttabelle in Kilojoule auf der Rückseite. Diese entspricht den australischen Vorgaben. In Österreich sind Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) üblich. Bild: K. Schreiner/VKI
Lindt Pralinés du Confiseur: Die Schweizer Pralinés haben eine englische Nährwerttabelle in Kilojoule auf der Rückseite. Diese entspricht den australischen Vorgaben. In Österreich sind Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) üblich. Bild: K. Schreiner/VKI

Lindt Pralinés du Confiseur: Die Schweizer Pralinés haben eine englische Nährwerttabelle in Kilojoule auf der Rückseite. Diese entspricht den australischen Vorgaben. In Österreich sind Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) üblich. Bild: K. Schreiner/VKI

Pralinen auf Englisch und nach australischem Recht gekennzeichnet

Das steht drauf: Lindt Pralinés du Confiseur

Gekauft bei: Merkur

Das ist das Problem

Eine Schachtel Pralinés du Confiseur von Lindt, gekauft in einer Wiener Merkur-Filiale. Wir wollten wissen, wie sehr die edlen Schweizer Pralinés das Kalorienkonto belasten, und schauten nach, ob auf der Packung Nährwertangaben vorhanden sind. Auf der Rückseite der Schachtel wurden wir fündig.

Nährwerttabelle auf Englisch angegeben (kJ)

Die Nährwerttabelle sorgte allerdings in mehrfacher Hinsicht für Überraschung: Sie war auf Englisch und mit „Australian Nutrition Information“ überschrieben. Obendrein war der Brennwert der Pralinen statt in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) nur in Kilojoule angegeben.

Nährwertkennzeichnung in Europa nicht zwingend erforderlich

Nur Kilojoule statt Kilojoule und Kilokalorien? Und überhaupt: Australia statt Austria? Wir fragten bei Lindt & Sprüngli nach. Uns wurde mitgeteilt, dass die Pralinés du Confiseur in der Schweiz hergestellt und von dort weltweit exportiert werden. Die Nährwertangaben auf der Verpackung entsprechen dabei den jeweils landesüblichen rechtlichen Anforderungen. Im vorliegenden Fall wurde das Produkt u.a. nach Australien exportiert […] Und: „Gemäß europäischer Verordnung war die Nährwertkennzeichnung innerhalb Europas bisher nicht obligatorisch erforderlich.“

Nährwertangaben ab 2016 Pflicht

Danke, das ist uns wohl bekannt. Wird ein Produkt nicht gesundheits- oder nährwertbezogen (z.B. als „zuckerfrei“) beworben, müssen die Nährwerte derzeit nicht gekennzeichnet sein. (Für bestimmte Lebensmittel, wie z.B. Säuglingsanfangsnahrung oder natriumarme Lebensmittel, gelten eigene Vorgaben.) Erst ab 13. 12. 2016 – mit Inkrafttreten der neuen Lebensmittelinformationsverordnung – wird die Nährwertkennzeichnung auf nahezu allen verpackten Lebensmitteln Pflicht sein.

Bis dahin gilt: Werden die Nährwerte auf freiwilliger Basis angegeben, muss das korrekt erfolgen. Die Nährwertkennzeichnung hat in jedem Fall Angaben zum Brennwert in Kilojoule und in Kilokalorien sowie zum Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett (jeweils in Gramm) zu umfassen.


Lesen Sie auch:

Reaktion der Firma Lindt & Sprüngli

Was Lindt & Sprüngli dazu sagt, dass auf der Packung Lindt Pralinés du Confiseur der Brennwert nur in Kilojoule angegeben ist.

„Die Pralines du Confiseur werden in der Schweiz hergestellt und von dort an verschiedene Tochtergesellschaften weltweit exportiert. Die Nährwertangaben auf der Verpackung entsprechen dabei den jeweils landesüblichen rechtlichen Anforderungen.
Im vorliegenden Fall wurde das Produkt u.a. nach Australien exportiert, weshalb die KJ-Angaben auf der Verpackung ersichtlich sind.

Gemäß europäischer Verordnung war die Nährwertkennzeichnung innerhalb Europas bisher nicht obligatorisch erforderlich. Durch die neue Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 werden die Nährwertangaben auf der Verpackung nun sukzessive angepasst. In diesem Zug werden dann auch die Angaben auf der Pralines du Confiseur Packung in KJ und Kcal ersichtlich sein.“

Lindt & Sprüngli (Austria) Ges.m.b.H.
7. 5. 2014

Wir meinen: Wenn schon eine Nährwertkennzeichnung gemacht wird, dann bitte auch richtig: Der Brennwert muss sowohl in Kilojoule (kJ) als auch in Kilokalorien (kcal) angegeben sein.

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