Geld verschenken kostet Geld, Geld vererben auch - außer es ist auf einem Sparbuch geparkt.
Ende der anonymen Sparbücher
Seit 2002 ist Schluss mit lustig. In diesem Jahr kam nämlich das endgültige Aus für die allseits beliebten anonymen Sparbücher. Wer heute ein Sparbuch eröffnen will, muss einen gültigen Lichtbildausweis dabeihaben und sich damit gegenüber der Bank legitimieren.
Ausweispflicht bei höheren Guthaben
Farbe bekennen mussten inzwischen aber auch alle Besitzer von Büchern, die vor Jahren angelegt wurden und auf denen Guthaben von mehr als 15.000 Euro liegen. Auch hier hieß es: Ihren Ausweis bitte! Lediglich Sparbücher mit einer Einlage unter 15.000 Euro können weiterhin auf eine einmal gewählte Bezeichnung lauten. Über diese Guthaben kann problemlos verfügen, wer das Buch in Händen hält und das Losungswort weiß.
Sperre im Todesfall
Stirbt jemand und hinterlässt legitimierte Sparbücher, dann werden alle auf den Namen des Verstorbenen lautenden Bücher von der Bank automatisch gesperrt, sobald das Geldinstitut vom Tod des Besitzers erfährt (Notar oder auch Pensionsversicherung). Und was passiert mit Sparbüchern, die mehrere Besitzer haben? In einem solchen Fall gibt die Bank dem für die Verlassenschaft zuständigen Notar alle Namen bekannt und sperrt das Buch ebenfalls.