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Corona: Lasten auf Kunden abwälzen - Unsere Klagen - eine Zwischenbilanz

Manche Firmen versuchen, die Kosten der Pandemie auf ihre Kunden abzuwälzen. Wir haben geklagt, eine Zwischenbilanz.

Manche Firmen versuchen, die Konsequenzen von Covid-19 auf ihre Kunden abzuwälzen oder durch unseriöse Versprechungen aus der Corona-Krise Kapital zu schlagen. Einige gehen dabei zu weit. In den Branchen Touristik, Dienstleistungen und Versicherungen hat unsere Rechtsabteilung bereits mehrere Prozesse geführt; Zeit für eine erste Zwischenbilanz:

Seilbahnen

Über den Versuch von Seilbahnunternehmen, sich in den Geschäftsbedingungen gegen Rückerstattungen im Fall von Betriebseinstellungen abzusichern, haben wir bereits berichtet. In einem konkreten Fall klagen wir nun auch für einen Saisonkartenbesitzer auf aliquote Rückerstattung für die vorzeitig abgebrochene Saison 2019/20. - Mehr: Skigebiet-Schließungen wegen COVID-19 - Was passiert mit gekauften Tickets?

Iron Man, Spartan Race, VCM

Mit Erfolg sind wir gegen die Veranstalter von Iron Man, Spartan Race und dem Vienna City Marathon vorgegangen. - Mehr: Vienna City Marathon - Ihre Rechte nach der Absage

Fitness-Studio

Schließlich führten wir noch einen Musterprozess gegen einen Franchisenehmer der clever-fit GmbH. Hier wurde der Mitgliedsbeitrag trotz COVID-bedingter Schließung weiter abgebucht. Nach Einbringen der Klage gab das Unternehmen klein bei.

Superfaser-Masken

Zu einem rechtskräftigen Urteil kam es im Verbandsverfahren gegen Silvercare wegen irreführender Aussagen über die angebotenen „Superfaser-Masken“. - Mehr: Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt

AUA, Wizz Air, TAP

In der Reisebranche klagten wir die AUA erfolgreich auf Rückzahlung einer vom Konsumenten wegen einer österreichischen Reisewarnung und des Einreiseverbots für Nicht-US-Staatsbürger stornierten Flugreise in die USA. Auch ein Verfahren gegen TUI Deutschland steht auf der Erfolgsliste. Vor Gericht laufen noch Fälle gegen Wizz Air und TAP. - Mehr: Flugpreise: Rückerstattung - VKI hilft bei Storno von AUA- und Laudamotion-Flügen

Uniqa

In erster Instanz gewonnen ist ein Verfahren gegen die Uniqa, die die Deckung für Fälle, die im Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen in einer Ausnahmesituation stehen, in den Bedingungen für Rechtsschutzpolizzen ausschließen möchte. Aufgrund dieser Klausel wurden in weiten Teilen der Rechtsschutzversicherungsbranche von COVID verursachte Fälle abgelehnt. - Mehr: UNIQA: verweigert Rechtsschutz wegen Corona - "Ausnahmesituation" gilt nicht

Limousinen

Abgeblitzt ist ein Limousinen-Vermieter mit einer Klage gegen eine von uns unterstützte Kundin. Sie wollte angesichts der Pandemie den Termin für eine gebuchte Partylimousine für 16 Personen verschieben und weigerte sich, die ihr dafür in Rechnung gestellten Extrakosten zu bezahlen. - Mehr: Limousinenvermieter: Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Covid-19


Lesen Sie mehr: Konsumentenrecht: Millionen erkämpft - Ihr Geld, Ihr Recht, unser Auftrag

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