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UNIQA: verweigert Rechtsschutz wegen Corona - "Ausnahmesituation" gilt nicht

, aktualisiert am

Die UNIQUA-Versicherung verweigerte Deckung bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten. Wir haben geklagt und die Gerichte Die Gerichte entschieden sich für die Konsumenten.

COVID-19 führte zu Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen. Kunden hatten gezahlt und erhielten von den Unternehmen keine Leistung. Daher bemühten im Frühjahr 2020 Konsumenten verstärkt ihre Rechtsschutzversicherung. Versicherer verweigerten aber in diesen Fällen den sogenannten Deckungsschutz für damit verbundene Prozesse. Die Versicherungsunternehmen berufen sich auf die sogenannte "Ausnahmesituationsklauseln“. Wir klagten. Sowohl das Handelsgericht (HG) als auch das Oberlandesgericht Wien erklärten nun solche Klauseln für rechtswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vom Staat veranlasst

Unsere Klage richtete sich konkret gegen die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Laut dieser besteht kein Versicherungsschutz für die rechtliche Unterstützung der Kunden, Zitat, „in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind." Mit anderen Worten: Wenn´s der Staat in der Krise verursacht und viele trifft, dann zahlen wir nicht. "Solche oder inhaltlich ähnliche Klauseln sind in der Rechtsschutz-Versicherungsbranche üblich", erläutert Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI.

Benachteiligung der Konsumenten

Beide Gerichte beurteilten diese Klausel als gröblich benachteiligend. Wann darf der Versicherer den Rechtsschutz korrekterweise verweigern? Wie eng oder weit darf die Versicherung die Ausnahmeklausel anwenden? Nach Auffassung des Gerichts kann die Klausel der UNIQA nur so interpretiert werden, dass sämtliche Zusammenhänge mit einer hoheitsrechtlichen Anordnung davon erfasst sind. Es kann aber nicht jeder noch so ferne Zusammenhang mit einer hoheitsrechtlichen Anordnung zu einem Risikoausschluss führen (Versicherung bietet keinen Rechtsschutz). Sonst würde es, so das Gericht, zu unangemessen großen Lücken im Versicherungsschutz kommen.

Klausel: undurchsichtig, unwirksam

Die Klausel sei, so das Gericht, aus mehreren Gründen undurchsichtig: Einem durchschnittlichen Verbraucher wird nicht klar, ob unter „hoheitlichen Anordnungen“ nur Gesetze zu verstehen sind. Oder kann der Versicherer auch Verordnungen und Richtlinien, Bescheide, Erläuterungen, Erlässe etc. als solche verstehen? Unklar bleibe auch, ob Empfehlungen der Regierung (wie etwa eine Empfehlung des Außenministeriums, auf nicht notwendige Auslandsreisen zu verzichten) davon erfasst sind. Unklar sei und ob dies nur für Anordnungen von österreichischen Behörden oder auch jene von ausländischen Behörden gilt. Zudem ist das in der Klausel verwendete Wort „Ausnahmesituation“ nicht eindeutig genug. Es bliebe im Einzelfall dem Versicherungsgeber überlassen, den Begriff der Ausnahmesituation zu definieren. Somit ist es dem Verbraucher nicht möglich, die Tragweite der Klausel zu durchschauen. Die Klausel ist daher unwirksam.

Rechtsschutz trotz Corona

VKI-Juristin Dr. Barbara Bauer (Bild: VKI)"Die COVID-19-Pandemie stellt den Versicherern keine Blankoermächtigung für Ablehnung von Rechtsschutz aus“, kommentiert Dr. Barbara Bauer das Urteil. "Konsumenten, die Rechtsstreitigkeiten wegen COVID-19-bedingter Absagen von Veranstaltungen oder Reisen haben, dürfen nun wieder auf Deckung durch die Rechtsschutzversicherer hoffen.“

Wir raten betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern, erneut eine Deckungsanfrage an die UNIQA zu richten. Alle anderen Versicherer, die sich bei der Ablehnung der Deckung von Fällen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf diese oder eine vergleichbare Klausel stützen, sollten nun ebenfalls umdenken. Jetzt ist gerichtlich klargestellt, dass diese Ausnahmesituationsklausel gesetzwidrig ist. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI: "Sollten sich die anderen Versicherer nicht daran halten, werden wir weitere Fälle einklagen."

Lesen Sie das Urteil im Volltext:

Es ist nicht das erste Mal, dass wir gegen die UNIQA erfolgreich waren; lesen Sie mehr:

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