"Die Zitrone": Telefonrechnungen auf Papier müssen kostenlos sein. Nicht alle Anbieter wollen das akzeptieren.
Elektronisch ist nicht immer besser: Eine Telefon- oder Handyrechnung auf Papier enthält mitunter wichtige Informationen, die auf einer Online-Rechnung überlesen werden. Etwa Entgeltänderungen oder die Einführung neuer Dienste. Daher ärgerten sich viele Konsumenten, dass sie für eine Telekom-Rechnung auf Papier blechen mussten. Rechtens war dies nie.
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Schon im heurigen Februar hielt der Oberste Gerichtshof fest, dass Telekom-Anbieter keine Gebühren für Papierrechnungen einheben dürfen; diese Gebühren kann man also drei Jahre im Nachhinein zurückfordern. Kurz danach wurde das Telekommunikationsgesetz geändert und das Verbot ausdrücklich festgeschrieben: „Die Möglichkeit des Teilnehmers, eine unentgeltliche Rechnung in Papierform zu erhalten, darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden.“
Beschwerden über kostenpflichtige Papierrechnungen
Dennoch erreichen uns nach wie vor Beschwerden über kostenpflichtige Papierrechnungen, speziell von A1-Kunden mit Kombiverträgen, die mehrere Dienste (Fernsehen, Internet, Handy, …) enthalten. A1 geht nämlich davon aus, dass bei derartige Verträgen ausschließlich Online-Rechnungen vereinbart waren. Wolle man dann trotzdem eine Papierrechnung, so handle es sich um ein ein Rechnungsdoppel, und dieses sei eben kostenpflichtig.
Interessenverband der Handyprovider FMK
Ins selbe Horn stößt der Interessenverband der Handyprovider FMK: "Die verrechneten Kosten für Rechnungskopien decken den Mehraufwand für Produktion und Porto bei Weitem nicht.“ Dieses Jammern ist aber wohl keine Entschuldigung für einen Rechtsbruch. Daher prüfen wir derzeit eine Verbandsklage gegen A1, damit Telekom-Papierrechnungen auch tatsächlich kostenlos werden. Weitere Telefonbeschwerden finden Sie im Artikel "Telefonärger" (KONSUMENT 8/2012).