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Papierrechnung: Entgelt - Melden Sie uns, was Sie bezahlt haben

Oberster Gerichtshof (OGH) bestätigt: Entgelt für Papierrechnung ist nichtig. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet nun eine Sammelaktion für Betroffene.

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"In der Vergangenheit bezahlte Entgelte für Papierrechnungen sind an die Kunden zurückzuzahlen“, sagt der Leiter der VKI-Rechtsabteilung Dr. Peter Kolba. Der OGH erklärt die Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile für gesetzeswidrig. Diese verlangte, dass Kunden, die auf eine Papierrechnung bestehen, ein besonderes Entgelt von 1,89 Euro pro Rechnung bezahlen. Das Urteil gilt nicht nur für Telekommunikationsunternehmen sondern für alle Branchen.

Sammelaktion: Rückforderung über den VKI

Betroffenen Konsumenten, die in der Vergangenheit bei angeforderten Papierrechnungen zur Kasse gebeten wurden, können nun bei der VKI-Sammelaktion mitmachen. Auf der Website der VKI-Rechtsabteilung www.verbraucherrecht.at gibt es die Möglichkeit, die Daten der bisherigen Rechnungen einzutragen. Der VKI fordert diese Beträge anschließend außergerichtlich von den Telekommunikationsunternehmen zurück.

Urteil zur Zahlscheingebühr dauert noch

ACHTUNG: In dem Urteil geht es um besondere Entgelte für Papierrechnungen und nicht um die ebenfalls umstrittenen Zahlscheingebühren. Die Entscheidung darüber wird sich noch hinziehen, da der OGH diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat. - Lesen Sie hier das endgültige Ergebnis OGH-Urteil: Zahlscheingebühr: Entgelte sind gesetzwidrig 7/2014

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