Antworten auf jene Fragen, die uns zur GIS und zu Rundfunkgebühren erreichen.
Was muss ich der GIS (Gebühren Info Service GmbH) melden? Muss ich insbesondere den Betrieb meines Autoradios melden?
Laut Gesetz sind alle "Rundfunkempfangseinrichtungen" zu melden, die in einer Wohnung, einem Haus oder anderen Räumlichkeiten (Bürogebäude, Geschäftslokal etc.) zum Empfang bereitgehalten werden. Sie erhalten das GIS-Anmeldeformular bei Raiffeisenbanken, Gemeindeämtern, Magistratischen Bezirksämter und den Bürgerdienst-Bezirksstellen der Stadt Wien sowie direkt bei der GIS (wo es auch online verfügbar ist: www.gis.at).
Ebenso zu melden sind Änderungen des Namens bzw. Firmenwortlauts des Rundfunkteilnehmers (z.B. durch Heirat) sowie Änderungen des Standortes (z.B. durch Übersiedlung). Nicht zu melden – weil gebührenfrei – ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden: Das betrifft also Autoradios, aber auch den Empfang von TV- und Radioprogrammen über UMTS-Handys, sofern diese Geräte nur mobil verwendet werden.
Ich habe einen Satelliten-/Kabelanschluss. Muss ich meine Geräte trotzdem anmelden bzw. Rundfunkgebühren zahlen?
Ja. Denn die Melde- und Gebührenpflicht hängt davon ab, dass bei Ihnen ein Rundfunkgerät aufgestellt ist und Sie damit Programme empfangen können. Wie Sie das Programm empfangen, ob über eine terrestrische Sendeanlage, Kabel oder Satellit, ist davon unabhängig. Kabelgebühren oder ähnliche Gebühren (z.B. für Gemeinschafts-Satellitenanlagen) ersetzen nicht die Rundfunkgebühren.