"Vorsicht Falle": Wird das im Vertrag vereinbarte Datenlimit überschritten, muss der Provider warnen oder den Zugang verlangsamen – aber nicht in jedem Fall.
Herr Johann wollte sein Haus auch während seiner Abwesenheit unter Kontrolle haben. Also ließ er drinnen eine Kamera montieren. Diese sollte Bilder aus dem Hausinneren als sogenannte MMS auf sein Handy schicken. Er erkundigte sich beim Kamerahersteller, wie viel Datenvolumen anfallen würde, und bekam den Wert 1 bis 1,5 GB genannt. Daraufhin schloss er einen Vertrag mit einem Handyprovider ab und startete einen Probelauf.
Hohe Rechnung
Doch bei der ersten Rechnung kam der Schock: Über 90 Euro hatte er zu bezahlen, obwohl die Kamera nur an zwei Tagen – und auch da nicht durchgehend – eingeschaltet gewesen war. Herr Johann fragte beim Kamerahersteller nach und erfuhr: Nein, das ihm genannte Datenvolumen sei nicht überschritten worden. Und er kontaktierte auch seinen Provider. Dieser antwortete, die Rechnung sei korrekt, weil MMS (Nachricht mit Multimediadaten) versandt worden seien. Dieser Dienst koste eben so viel.
Verordnung zur Kostenbeschränkung
Nun weiß unser Leser, dass voriges Jahr eine Verordnung zur Beschränkung der Kosten von mobilen Datendiensten eingeführt worden ist. Gemäß dieser Vorschrift muss der Provider per SMS warnen, wenn Mehrkosten von 40 Euro über das vertragliche Datenlimit hinaus aufgelaufen sind. Überschreiten die Mehrkosten 60 Euro, so muss der Anschluss gesperrt oder die Übertragungsgeschwindigkeit gebremst werden.
Keine Beschränkung für SMS und MMS
Herr Johann fragt jetzt sich und uns, warum das in seinem Fall nicht passiert ist. Die Erklärung: Leider gilt die Bestimmung zur Kostenbeschränkung nur für das Datenvolumen, nicht jedoch für die Versandkosten von SMS und MMS. Diese müssen Nutzer des mobilen Internets also stets im Auge behalten. Darauf, dass man bei Überschreiten eines Limits ohnehin eine Warnung bekommt, kann man sich leider nicht verlassen.