Begründung notwendig
Natürlich muss man auch die gehörige Portion Vertrauen in die genannten Anbieter haben, dass die Löschung der betreffenden Postings – zumindest in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich – tatsächlich vollständig erfolgt. Wenn Meldungen oder Fotos, die man entfernt haben möchte, von einer anderen Person stammen, dann gestaltet sich die Situation jedenfalls völlig anders. Auf Facebook, Instagram, Twitter, Google+ oder YouTube – muss man aus einer Liste vorgegebener Begründungen wählen, weshalb man sich von einem bestimmten Inhalt gestört fühlt.
Absender kontaktieren
Der nächste Schritt auf Facebook ist, dass man dem Absender des inkriminierten Beitrags eine Nachricht übermittelt mit der Aufforderung, ihn zu entfernen. Danach kann man nur noch abwarten. Reagiert der Angesprochene nicht, verläuft die Sache jedoch im Sand. Bei den anderen Plattformen wird der Urheber des Beitrags erst gar nicht informiert (selbst wenn Twitter aufgrund unklarer Formulierungen diesen Eindruck vermittelt).
Aus den Augen, aus dem Sinn
Betroffene können noch zur zweiten Möglichkeit unter der Bezeichnung „blockieren“ bzw. „verbergen“ greifen. Der kritische Internetnutzer wird dabei freilich hellhörig. Blockieren und verbergen bedeutet nämlich nichts anderes, als dass man die betreffende Meldung sowie alle zukünftigen Postings des Absenders nicht mehr im persönlichen Konto zu sehen bekommt und er andererseits keine Neuigkeiten über einen selbst erfährt. Darüber hinaus hat dies für den Absender keinerlei Auswirkungen. Alle seine Meldungen bleiben online und können von anderen Personen gelesen werden. Die Methode „Aus den Augen, aus dem Sinn“ bewirkt vermutlich, dass man sich momentan besser fühlt, kann aber nicht in allen Fällen die Lösung sein.
Beiträge vermeintlich gelöscht
Noch irreführender reagieren Twitter, Google+ und YouTube. Die Rückmeldung ist so formuliert, als wäre der unerwünschte Beitrag gelöscht worden. Dabei wird er ebenfalls nur im eigenen Konto ausgeblendet und die restliche vernetzte Welt bekommt ihn weiterhin zu sehen. Ob es anhand der elektronisch ausgefüllten Begründung zu einer gezielten Überprüfung des Urhebers und zu eventuellen weiteren Schritten seitens des Plattformbetreibers kommt, lässt sich nicht eruieren, hängt aber sicher auch davon ab, welche Art von Belästigung oder unangemessenem Inhalt man meldet.
Reputationsmanagement
Mit steigender Beliebtheit der Social-Media-Plattformen hat natürlich auch die Zahl der Fälle zugenommen bzw. sind diese Plattformen oft die Ausgangspunkte zur darüber hinausgehenden Verbreitung von Fotos und Informationen auf unterschiedlichsten Internetseiten, wo es meist keine integrierte Meldefunktion gibt. Dies hat zur Schaffung eines neuen Dienstleistungszweiges namens Reputationsmanagement geführt. Agenturen wie Deinguterruf.de, Web-Killer.de oder Reputation-Defender.de versprechen zu Preisen zwischen 29 und 200 Euro, unerwünschte Fotos oder Forenbeiträge entfernen zu lassen. Der Preis versteht sich pro Foto/Beitrag und ist auch bei negativem Ausgang fällig.
Im Grunde bedeutet das freilich nur, dass die Agenturen es übernehmen, den Betreiber der Website anzuschreiben und die Löschung einzufordern – also nichts, was die Betroffenen nicht auch selbst tun könnten, was aber Zeit und Mühe kostet.
Rechtliche Schritte
Möglicherweise hat ein solches quasi offizielles Schreiben mitunter mehr Gewicht bzw. kennen die Agenturen geeignete Verhandlungsstrategien, doch über eine rechtliche Handhabe verfügen sie genauso wenig. In Fällen, in denen z.B. das Persönlichkeits- oder das Urheberrecht verletzt werden, bleibt als letzte Konsequenz nur das Androhen rechtlicher Schritte oder – noch effizienter – eine anwaltliche Abmahnung. Auch diesen Service haben manche Agenturen im Angebot. Erfolgsgarantie gibt es trotzdem keine, oder wie Web-Killer.de es auf seiner Seite formuliert: „Einmaliger Auftrag ohne weitere Verpflichtungen!“ Nachdem man im Zuge der Auftragserteilung seine Bankdaten bekanntgeben muss, fragt man sich: Ohne Verpflichtungen für wen?
Wir haben mit allen Anbietern als private Kunden Kontakt aufgenommen, die subjektiv seriöseste Vorgangsweise bei der Auftragserteilung sowie persönliche Betreuung per E-Mail fanden wir bei Dein guter Ruf.de. Die von uns gewünschte Löschung wurde durchgeführt.
Sollte hingegen alles nichts fruchten, bleibt als letzte Möglichkeit der Rechtsweg. Ob man die Sache dann tatsächlich konsequent bis zu Klage und Gerichtsverhandlung durchzieht, ist eine persönliche Entscheidung.