Wer im Internet elektronische Post (E-mail) mit anderen austauscht oder Bestellungen aufgibt, kann oft nicht völlig sicher sein, mit wem er es auf der anderen Seite wirklich zu tun hat: Gefinkelte Computerfreaks vermögen sich durchaus eine fremde Identität zuzulegen, sie können für andere bestimmte Daten an den eigenen Rechner umleiten oder persönliche Angaben – wie Passwörter oder Kreditkartenangaben – ausspähen und möglicherweise missbräuchlich verwenden. Auch die E-mail wird in Form einer „offenen Postkarte“ versendet und kann somit – zumindest prinzipiell – von Computerkriminellen gelesen werden. Sicherheitsrisken bestehen auch bei allen anderen Formen der Kommunikation – Telefone können abgehört, Faxe abgezweigt, persönliche Gespräche belauscht, Briefpost gelesen werden. Dies wird aber von kaum noch jemanden als Gefahr wahrgenommen. Anders beim Internet: Hier ist die Besorgnis groß.
Digitale Signaturen
Doch gegen derlei Unbill ist in vielen Fällen ein Kraut gewachsen. Der Inhalt von E-Mail-Nachrichten und abgesendeten Web-Formularen kann verschlüsselt werden, die Identität eines E-mail-Absenders eindeutig festgestellt werden – sofern sich dieser einer Zertifizierungsprozedur unterzogen hat. Dafür gibt es seit 1. 1. 2000 in Österreich sogar eine gesetzliche Grundlage: das Bundesgesetz über digitale Signaturen, das vor allem die Rechtssicherheit im geschäftlichen Verkehr – also etwa bei Bestellungen – erhöhen soll. Darüber hinaus werden solche „digitalen Unterschriften“ aber auch im Umgang mit Behörden der „richtigen Unterschrift“ gleichgestellt (hier gelten jedoch einige Ausnahmen).