Was passiert eigentlich mit den Daten eines Users, der nicht mehr am Leben ist? Kommt darauf an: Entweder hat der Verstorbene rechtzeitig vorgesorgt oder seine Hinterbliebenen müssen sich um die digitale Hinterlassenschaft kümmern.
So wie das Internet selbst schön langsam in die Jahre kommt, wird auch die erste Generation seiner Nutzerinnen und Nutzer allmählich alt. Damit stellt sich für zunehmend mehr Menschen die Frage: Was soll mit all den Daten passieren, die auf meinem PC oder im Internet gespeichert sind, wenn ich nicht mehr bin?
Rechte und Pflichten
Wer was mit einer Hinterlassenschaft tun darf, hängt von unterschiedlichen Gesetzen ab. Gemäß österreichischem Recht werden alle vermögensrelevanten Rechte und Pflichten dem "Nachlass" zugerechnet. Erben dürfen erst nach Beendigung des Verfahrens und der Unterzeichnung der Einantwortungsurkunde frei darüber verfügen.
Rechnungen und Gutscheine
Jede Rechnung, die während der Zeit des Verlassenschaftsverfahrens für die verstorbene Person bezahlt wird (etwa für Domains oder Webspace), muss aufbewahrt bzw. dem Notar übermittelt werden. Gleiches gilt für allfällige Guthaben des Verstorbenen (etwa Gutscheine, Guthaben auf Spieleplattformen). Auch sie sind offenzulegen.
Computer gehört den Hinterbliebenen
Kommerziell Verwertbares wie etwa Manuskripte oder Fotos dürfen dem Nachlass ebenfalls nicht entzogen werden – egal ob sie in Papierform vorliegen oder digital, denn auch Urheberrechte sind Teil der (ver)erbbaren Rechte.
Ist das Erbe einmal angetreten, gehört der Computer und alles, was darin gespeichert ist, den Hinterbliebenen. Die Erben dürfen damit vertrauliche Korrespondenz lesen, aber auch Schritte unternehmen, um die Passwortsperre des PCs zu umgehen. Häufig handelt es sich bei einem digitalen Nachlass aber nicht nur um eine Festplatte, sondern auch um Inhalte, die ausschließlich im Internet gespeichert sind. Das können Persönlichkeitsprofile sein oder Post, die immer nur online erledigt wurde.