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Digitaler Nachlass - Unsterblich im Internet

Was passiert eigentlich mit den Daten eines Users, der nicht mehr am Leben ist? Kommt darauf an: Entweder hat der Verstorbene rechtzeitig vorgesorgt oder seine Hinterbliebenen müssen sich um die digitale Hinterlassenschaft kümmern.

So wie das Internet selbst schön langsam in die Jahre kommt, wird auch die erste Generation seiner Nutzerinnen und Nutzer allmählich alt. Damit stellt sich für zunehmend mehr Menschen die Frage: Was soll mit all den Daten passieren, die auf meinem PC oder im Internet gespeichert sind, wenn ich nicht mehr bin?

Rechte und Pflichten

Wer was mit einer Hinterlassenschaft tun darf, hängt von unterschiedlichen Gesetzen ab. Gemäß österreichischem Recht werden alle vermögensrelevanten Rechte und Pflichten dem "Nachlass" zugerechnet. Erben ­dürfen erst nach Beendigung des Verfahrens und der Unterzeichnung der Einantwortungs­urkunde frei darüber verfügen.

Rechnungen und Gutscheine

Jede Rechnung, die während der Zeit des Verlassenschaftsverfahrens für die verstorbene Person bezahlt wird (etwa für Domains oder Webspace), muss aufbewahrt bzw. dem ­Notar übermittelt werden. Gleiches gilt für allfällige Guthaben des Verstorbenen (etwa Gutscheine, Guthaben auf Spieleplatt­formen). Auch sie sind offenzulegen.

Computer gehört den Hinterbliebenen

Kommerziell Verwertbares wie etwa Manus­kripte oder Fotos dürfen dem Nachlass ebenfalls nicht entzogen werden – egal ob sie in Papierform vorliegen oder digital, denn auch Urheberrechte sind Teil der (ver)erb­baren Rechte.

Ist das Erbe einmal angetreten, gehört der Computer und alles, was darin gespeichert ist, den Hinterbliebenen. Die Erben dürfen damit vertrauliche Korrespondenz lesen, aber auch Schritte unternehmen, um die Passwortsperre des PCs zu umgehen. Häufig handelt es sich bei einem digitalen Nachlass aber nicht nur um eine Festplatte, sondern auch um Inhalte, die ausschließlich im Internet gespeichert sind. Das können Persönlichkeitsprofile sein oder Post, die immer nur online erledigt wurde.

Technische und bürokratische Hürden

Andere Länder, andere Sitten

Soziale Netzwerke wie Facebook, Nachrichtendienste wie Twitter, Portale wie Yahoo oder Dienstanbieter wie gmx haben ihren Sitz in den USA bzw. Deutschland. Ihre Angebote an Hinter­bliebene sind vor allem auf Rechtssicherheit gegenüber dem amerikanischen Rechts­system ausgelegt. Leicht nachzuvollziehen ist, dass Angehörige, die über die Einträge eines Verstorbenen verfügen wollen, ins Englische übersetzte und notariell beglaubigte Dokumente über den Todesfall beibringen und beweisen müssen, dass sie rechtmäßige Erben sind.

Ist das geschafft, gibt es trotzdem noch Hürden. So verweist z.B. Yahoo strikt auf die Privatsphäre des ehemaligen Nutzers. Seine Erben dürfen den Zugang zwar löschen lassen, der Einblick in seine Mails wird ihnen aber verwehrt. Bei gmx wiederum kann unter bestimmten Umständen auch der gesamte Inhalt des Postfachs übernommen werden.

Was genau soll mit den Profilen passieren?

Wichtig ist vorerst, dass die Hinterbliebenen wissen, was genau sie wollen. Soll ein Profil gelöscht oder auf inaktiv gesetzt werden, sollen noch Beiträge anderer möglich bleiben oder möchte man selber auf Inhalte ­zugreifen können bzw. den Account be­treuen, um etwa bestimmte Einträge löschen zu können?

Sterben kein Thema

Angebote, einen bestimmten Account stillzulegen, zu löschen oder zu übernehmen, sind oft gut versteckt. Häufig sucht man in den Verzeichnisbäumen der jeweiligen Websites vergeblich. Meist ist der Umweg über Suchmaschinen nötig. Das führt zur ab­artigen Situation, dass man z.B. Details zu Googles Inaktivitätsmanager erst dann ­findet, wenn man sie googelt.

Achtung: Die Ländereinstellung im Browser sollte bei ­derlei Suchen nicht auf Österreich beschränkt sein, da die entsprechenden Inhalte auf Servern außerhalb des Landes liegen! Ein hilf­reiches Verzeichnis mit direkten Links ­bietet der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft ISPA unter www.ispa.at > Digitaler Nachlass.

Praktikable Lösungen gefordert

Lassen sich zu den Webdiensten keine Passwörter finden, wird es schwierig. In diesem Fall bleibt nur mehr, mit den einzelnen Anbietern in Kontakt zu treten und zu hoffen, dass das eigene Anliegen im Rahmen des dort vorgesehenen Schemas liegt und dass die erforderlichen Unterlagen (Notar, Übersetzung) keine allzu hohen Kosten verursachen. Dass künftig leicht auffindbare, praktikable Lösungen bereitgestellt werden, wird in den kommenden Jahren Aufgabe der Politik auf nationaler oder auf EU-Ebene werden. Denn auch wenn das Thema Sterben nicht chic ist: Der Bedarf an Lösungen für Hinterbliebene wird wachsen.

Informationen an Hinterbliebene

Selbst bestimmen

Wer seinen Angehörigen Arbeit, Ärger, Un­sicherheit – und möglicherweise auch die eine oder andere Überraschung – ersparen möchte, regelt seinen digitalen Nachlass noch zu Lebzeiten. Sind der Computer und die Passwörter offen zugänglich und alle benutzten Webdienste in den Linkfavoriten gespeichert, so haben die Hinterbliebenen im Fall des Falles kaum Probleme. Liegt es aber nicht in Ihrem Interesse, dass Ihre Familie Zugang zu Ihrer gesamten Korrespondenz und zu all Ihren Accounts hat, so treffen Sie besser genaue Anordnungen.

Das können Sie im Rahmen eines Testaments machen, in dem Sie unterschiedliche Menschen mit unter­schiedlichen Aufgaben betrauen. Wichtig ist hier natürlich die Angabe der zugehörigen, jeweils aktuellen(!) Passwörter bzw. der ­Hinweis, wo diese zu finden sind – etwa in einem virtuellen Passwortsafe. So kann ein verschwiegener Freund Ihren Account bei der Datingplattform löschen und die dortigen Kontakte von Ihrem Ableben verständigen. Der Sportverein wiederum darf auf Picasa die Fotosammlung der gemeinsamen Aktivitäten übernehmen.

Informationen für ausgewählte Personen

Wenn Sie möchten, können auch Webdienste wie passwordbox.com, netarius.com oder deathswitch.com von Ihnen aus­gewählte Menschen von Ihrem – möglicherweise erfolgten – Ableben verständigen. Nach einer im Voraus von Ihnen festgelegten Zeitspanne ohne Kontakt mit Ihnen senden diese Dienste je nach Wunsch Zugangs­kennungen und Instruktionen an die angegebenen Personen.

Google bietet mit dem Inaktivitätsmanager einen ähnlichen Service an. Netarius übernimmt auf Wunsch auch das Putzen Ihrer Mailboxen und Daten­speicher im Internet (also nicht der direkt am Computer gespeicherten Inhalte!), sodass Ihre Hinterbliebenen auch weiterhin nicht das zu sehen bekommen, was Sie schon ­zuvor lieber für sich behalten haben. Doch Achtung: Nicht jeder dieser Dienste muss ewig aktiv sein!

Das Wichtige zuerst

Haben Sie am Computer oder in virtuellen Datenspeichern wie etwa Dropbox wichtige Unterlagen, z.B. für laufende geschäftliche Projekte, dann sorgen Sie dafür, dass diese sofort zugänglich sind. Legen Sie eigene, von ihren privaten Angelegenheiten unabhängige Accounts an. Denn bis Passwörter im Laufe eines Verlassenschaftsverfahrens oder über Webdienste bekannt gegeben werden, kann es ein paar Wochen dauern.

Zeit, in der so manche Baustelle, nicht nur im übertragenen Sinn, zum Stillstand kommt. Und das bereitet dann vielleicht auch Ihren früheren Auftraggebern Probleme und kann Ihren Hinterbliebenen außer Sorgen auch noch Kosten verursachen. Denn wer ein Erbe ­annimmt, übernimmt wie bereits erwähnt nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten und Verbindlichkeiten der verstorbenen Person.

Auf der Spur

Um Ihren Hinterbliebenen die Abwicklung zu erleichtern, sollten Sie über Ihren digitalen Nachlass eine genaue Aufstellung machen:

  • Welche Dienste werden genutzt?
    – Benutzerkonten bei E-Mail-Diensten
    – eigene Websites, Blogs, z.B. auf Wordpress, Tumblr, Blogspot, Typepad
    – Profile auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Myspace, StudiVZ, Single­börsen, Chats, Telefondienste wie Skype, Blogs, Twitter, Businessplattformen wie Xing, LinkedIn
    – Fotoalben auf Picasa, Flickr, Snapfish, Photobucket, aber auch auf eigenen Websites, in Blogs (z.B. Pinterest), auf Myspace oder Facebook oder in der Cloud
    – virtuelle Datenbanken (Cloud) wie etwa Dropbox, Google Drive, Microsoft Skydrive
    – Dienste, die mit laufenden Aufträgen, Zahlungen oder Guthaben verbunden sind, wie etwa Amazon, paypal, iTunes, Spieleplattformen, eBay.
  • Wo liegen die Zugangsdaten, Passwörter und allfällige Nicknames zu den Accounts, wer soll welche erhalten und wie?
  • Was soll jeweils mit einem Account geschehen?

Leserreaktionen

Fehler

Guter Artikel. Ein kleiner Fehler hat sich allerdings eingeschlichen. GMX ist ein E-Mail-Dienstanbieter (kein E-Mailprogramm) und hat seinen Sitz in Deutschland (und nicht in den USA).

User "Byrd"
(aus KONSUMENT 9/2014)

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