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A1: Papierrechnung - Nötigung

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um den Einzelverbindungsnachweis und die Papierrechnung von A1.

Papier-Rechnung von A1: kein Einzelverbindungsnachweis (Bild: Screenshot A1) 

A1 hat sich wieder etwas einfallen lassen: Vor wenigen Tagen konnte ich noch neben der Kopie der Papierrechnung im Internet auch den Einzelverbindungs­nachweis über das Internet abrufen. Als Papierrechnungsbezieher erhält man nun folgende Information: „Sie nutzen momentan die Papierrechnung – daher können Sie sich Ihre Einzelverbindungen nicht online ansehen. Tipp: Steigen Sie jetzt um – dann sehen Sie Ihre nächste Rechnung inklusive Einzelverbindungsnachweis online. Die Kosten- und Freieinheitenabfrage genießen Sie ab sofort. Einfach hier anmelden!“ So will man offensichtlich die Kunden nötigen, die Papierrechnung abzubestellen.

Hartmut Pomper
Wien

Auf der nächsten Seite die Stellungnahme von A1 :

Stellungnahme von A1

A1 gab dazu folgende Stellungnahme ab:

Mit der TKG Novelle hat jeder Kunde Anspruch auf eine kostenlose Papierrechnung. Der Kunde kann ab sofort bei Vertragsabschluss zwischen Rechnung in elektronischer Form oder in Papierform kostenlos wählen. Wählt der Kunde die Papierrechnung, dann hat er keinen Zugriff zur Online-Rechnung. Die Online-Rechnung bietet viele Vorteile: Information mit SMS oder E-Mail, sobald eine neue Rechnung verfügbar ist, Kosten- & Freieinheiten-Abfrage rund um die Uhr, 18 Monate Rechnungs-Archiv, Online Einzelverbindungsnachweis usw. Bekommen unsere Kunden die Papierrechnung, sind die Vorteile auf die Kosten- & Freieinheiten-Abfrage beschränkt. Selbstverständlich können unsere Kunden jederzeit telefonisch einen Einzelverbindungsnachweis anfordern.

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