Autokauf ohne Autoradio nicht möglich
Madame V. wollte beim Kauf ihres neuen Autos bewusst auf das Autoradio verzichten, weil sie die Musikberieselung als Gefahrenquelle im Straßenverkehr ansieht. „Geht nicht“, hieß es vonseiten des Händlers. Das Gerät sei voll integriert und könne unter keinen Umständen entfernt werden. Nun ist Madame V. zwar nicht verpflichtet, das Radio jemals aufzudrehen, doch die Folge davon ist, dass sie auf jeden Fall die zusätzliche Rundfunkgebühr in Höhe von 25 Euro bezahlen muss.