Zum Inhalt

GIS - Irrtum korrigiert

So haben Firmen auf Konsumentenbeschwerden und unsere Intervention reagiert.

Keine Rundfunkgebühren zu bezahlen

Die GIS wollte von Frau Sattler 600 Euro plus Anwaltskosten. Angeblich hatte sie für ihr Wochenendhaus keine Rundfunkgebühr gezahlt. Doch dort gab es kein Empfangsgerät, das Haus war unbewohnbar. Nach unserer Vermittlung verzichtete die GIS auf die  Forderung.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang