"Vorsicht Falle": Bei Eigentumswohnungen können sich die Heizkosten durch ungünstige Wärmelieferverträge enorm erhöhen.
Herr S. interessierte sich für eine Eigentumswohnung und holte das Offert eines Immobilientreuhänders ein, der vor Kurzem frei finanzierte Wohnungen errichtet hatte. Verwaltet wurde das Haus durch ein Tochterunternehmen des Bauträgers, mit einer anderen Tochterfirma musste der Käufer einen Wärmeliefervertrag abschließen. Dieser Wärmelieferant hatte ein Servitutsrecht auf Heizzentrale und Versorgung im Grundbuch eingetragen.
Herr S. wurde stutzig und berechnete überschlagsmäßig die zu erwartenden Heizkosten. Diese betrugen etwa doppelt so viel wie die Kosten der Fernwärme Wien! Natürlich verzichtete Herr S. auf den Kauf dieser Wohnung und informierte uns.
Ungünstige Wärmelieferverträge
Solche Wärmelieferverträge sind für Wohnungskäufer extrem ungünstig. Der Bauträger lässt die Heizanlage durch eine mit ihm verbandelte Firma errichten, die ein Servitut ins Grundbuch eintragen lässt. Zwar können Wärmelieferverträge laut Urteil des Obersten Gerichtshofes nach zehn Jahren gekündigt werden. Wegen des Servituts dürfen die Heizungsrohre aber nicht anderweitig benutzt werden. Daher werden die Wohnungseigentümer ihren teuren Wärmelieferanten wohl nicht los.
Hinweis auf die Firmenverflechtungen
So müssen sie über den Umweg der überhöhten Heizkosten die Errichtungskosten für die Heizung "brennen", obwohl dies gesetzlich verboten ist. Ein Nachweis dafür ist jedoch schwer zu erbringen. Auf die Firmenverflechtungen zwischen Verkäufer, Errichter, Hausverwalter und Wärmelieferfirma müssen Käufer hingewiesen werden. Will man später nicht mit überhöhten Heizkosten dasitzen, schaut man am besten vor dem Kauf ebenso scharf hin wie Herr S.