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Grundbuch: Wohnungskauf - Gründlich prüfen

Die Einsicht ins Grundbuch ist ein Muss für Wohnungsinteressenten. In der aktualisierten Neuauflage unseres Bestsellers „Wohnen im Eigentum“ wird auch dieses Thema ausführlich behandelt. Hier vorab die wichtigsten Punkte.

Öffentlich zugänglich. Das Grundbuch wird von den einzelnen Bezirksgerichten für den jeweiligen Gerichtssprengel geführt. Die im Grundbuch enthaltenen Eintragungen genießen öffentlichen Glauben: Jedermann darf sich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit verlassen. Jeder Interessierte kann über die enthaltenen Eintragungen am Bezirksgericht Auskunft bekommen. Mündliche Auskünfte sind kostenlos, schriftliche Grundbuchauszüge gegen eine Gebühr (derzeit 14,40 Euro) erhältlich. Notare, Rechtsanwälte, Gemeinden, Kreditinstitute usw. haben jedenfalls entsprechende EDV-Anschlüsse an das Grundbuch.

Das Gutsbestandsblatt (A-Blatt)

Hier ist die Liegenschaft, ihre Größe und Widmungsart kurz beschrieben. Weiters sind allfällige mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundene Rechte und öffentlich-rechtliche Beschränkungen verzeichnet. Auch der Hausverwalter wird angeführt. Ob an der Liegenschaft bereits Wohnungseigentum besteht, lässt sich auf einen Blick feststellen. In diesem Fall ist in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes das Wort „Wohnungseigentum“ eingetragen. Besteht erst die Absicht der Wohnungseigentumsbegründung, so wird gleichzeitig mit der erstmaligen Anmerkung einer Zusage zur Wohnungseigentumsbegründung der Vermerk „Wohnungseigentum in Vorbereitung“ eingetragen.

Bei der Angabe der Art des Eigentumserwerbs sind häufig zwei Zeilen eingetragen: Zunächst „Eigentumsrecht vorgemerkt“ und in einer zweiten Zeile, mit einer anderen Tagebuchzahl, „Rechtfertigung“. Das bedeutet Folgendes: Unmittelbar nach Kaufvertragsabschluss, aber noch vor Vorliegen aller notwendigen Urkunden, wurde das Eigentumsrecht vorgemerkt. Dies stellt zunächst einen bedingten Eigentumserwerb dar. Mit der Vorlage der fehlenden Urkunden, etwa der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, wird die Eintragung gerechtfertigt und ist damit grundbücherlich abgeschlossen.

Das Eigentumsblatt (B-Blatt)

Aus dem Eigentumsblatt ergibt sich, wer Eigentümer der Liegenschaft ist. Bei mehreren Eigentümern sind deren Anteile ersichtlich. Die Anteile sind jeweils in Bruchzahlen angegeben.

Das Lastenblatt (C-Blatt)

Das Lastenblatt enthält die mit dem Liegenschaftseigentum verbundenen Belastungen wie etwa Pfandrechte (Hypotheken), Dienstbarkeiten, Veräußerungs- und Belastungsverbote. Ebenso werden hier die Klagen der Eigentümergemeinschaft wegen Zahlungsrückständen eines Miteigentümers angemerkt und Exekutionsmaßnahmen wie Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung eingetragen.

Außerbücherlicher Eigentümer?

Eigentum auch ohne Grundbuch?

Wenn ein Wohnungsverkäufer behauptet, außerbücherlicher Eigentümer zu sein, ist besondere Vorsicht geboten. Für die Abwicklung des Geschäftes, insbesondere für die Begleichung des Kaufpreises, sollten Sie unbedingt einen Treuhänder einschalten. Ein Fall von außerbücherlichem Eigentum liegt zum Beispiel vor, wenn eine Immobilienverwertungsfirma ein ganzes Haus zum Zweck des baldigen Abverkaufes von (künftigen) Eigentumswohnungen erwirbt.

Vom Verkäufer wird die Firma ab Kaufdatum mit der Verwaltung und Verfügung über die Liegenschaft betraut. Die leeren Wohnungen werden sofort als (künftige) Eigentumswohnungen angeboten und verkauft. Da sich die Firma für diese Miteigentumsanteile nicht im Grundbuch eintragen lässt, erspart sie sich die anteilige Grundbucheintragungsgebühr.

Was der Grundbuchauszug alles verrät

In unserem Buch „Wohnen im Eigentum“ geben wir anhand konkreter Beispiele eine Lesehilfe, was Sie dem Grundbuchauszug sonst noch an für Sie wichtigen Informationen entnehmen können.

Buchtipp: "Wohnen im Eigentum"

 

Eine Eigentumswohnung ist eine attraktive Alternative zur lebenslangen Miete. Allerdings will ein Kauf genau überlegt sein. Immerhin gehört dies zu den finanziell aufwändigsten Rechtsgeschäften. Die Entscheidung dafür beeinflusst das Familienbudget und dadurch auch die Lebensqualität über Jahre hinaus.

Der KONSUMENT-Klassiker "Wohnen im Eigentum", in der mittlerweile 6. aktualisierten Auflage, begleitet zukünftige Eigenheimbesitzer auf dem langen Weg von der ersten Besichtigung bis zur Begründung des Eigentums und gibt Tipps, damit sie letztendlich nicht draufzahlen.

Zum KONSUMENT-Shop.

Aus dem Inhalt:

  • Die verschiedenen Formen von Wohnungseigentum
  • Die projektierte Eigentumswohnung
  • Die bezugsfertige Eigentumswohnung
  • Die Altbauwohnung im Eigentum
  • Alles rund ums Grundbuch
  • Wohnungssuche
  • Umgang mit Maklern
  • Kaufvertrag und Nebenkosten
  • Spielregeln einer Eigentümergemeinschaft
  • Hausverwaltung: Aufgaben, Rechte, Kündigung
  • Aufwendungen und Verteilungsschlüssel

6. Auflage, Wien 2018; 168 Seiten, 19,90 Euro (exklusive Versand)

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