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Energieausweis - Typenschein fürs Eigenheim

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Wie viel Energie ein Haus bzw. eine Wohnung verbraucht, wussten bislang nur die Bewohner. Der Energieausweis bringt hier Licht ins Dunkel und macht Objekte leichter vergleichbar.

Ausweis für den Energieverbrauch

Nach der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Dezember 2002) braucht jedes Gebäude bei Neubau, Sanierung, Verkauf und Vermietung grundsätzlich einen Energieausweis. In Umsetzung dieser Richtlinie wurde in Österreich 2006 das Energieausweisvorlagegesetz beschlossen. Damit wird geregelt, dass bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis des Gebäudes vorzulegen und für den Fall, dass der Kauf zustande kommt, dem Käufer auch zu übergeben ist. Der Ausweis darf bei der Übergabe nicht älter als zehn Jahre sein.

Dasselbe gilt auch für die Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung. In diesem Fall müssen die Unterlagen dem Mieter übergeben werden. Diese Regelung gilt seit Anfang dieses Jahres für alle Gebäude mit einer Baugenehmigung ab dem 1.1.2006. Wurde die Baubewilligung vor diesem Stichtag erteilt, tritt die Vorlageverpflichtung erst bei einem Verkauf bzw. einer Vermietung nach dem 31. Dezember 2008 in Kraft.

Mit dem Energieausweis soll der Norm­energiebedarf eines Gebäudes bzw. Gebäudeteiles ausgewiesen werden. Ermittelt wird dieser Bedarf anhand einer standardisierten Berechnung, die auf Grundlage der Gebäudebeschaffenheit und der verwendeten Baumaterialien erfolgt.

Anreiz für Sanierung

Hintergrund dieser Neuregelung ist der Umstand, dass schlecht gedämmte Gebäude die größten Energiefresser sind und damit auch einen hohen Anteil am Kohlendioxidausstoß (CO2) haben. Die Initiatoren des Energieausweises gehen davon aus, dass die Gebäudeeigentümer längerfristig vermehrt in energiesparende und ressourcenschonende Maßnahmen investieren werden, wenn beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien eine Art Typenschein oder Gütesiegel vorgelegt werden muss. Denn nur dann kann ein Käufer oder Mieter anhand des standardisierten Energieausweises relativ einfach feststellen, ob die Immobilie seiner Wahl ein Energiesparer oder ein Energiefresser ist.

Anreiz für geringen Verbrauch

So wie bei den Pickerln auf Kühlschränken, Waschmaschinen, Heizungspumpen u.Ä. wird auch auf dem Gebäudeausweis durch eine farbige Skala in Kombination mit einem Buchstaben die Einteilung von A – eventuell unterteilt in A++, A+, A – für niedrigen Bedarf bis G für hohen Bedarf prägnant dargestellt. Je nach Bundesland ist die grafische Darstellung leicht unterschiedlich.

Wer auf der Suche nach einem Haus oder einer Wohnung ist, kann in Zukunft daher seine Entscheidung auch nach den vorgelegten Energiedaten fällen. Objekte mit einem guten, weil energiesparenden Wert werden rascher einen Käufer bzw. Mieter finden – vermutlich aber auch mehr kosten als jene mit einem Wert am unteren Ende der Skala.

Im Energieausweis ist neben den Gebäudedaten und dem Heizwärmebedarf zusätzlich der berechnete Endenergiebedarf auszuweisen. Neben der Heizung zählt hier auch der Energiebedarf für Kühlung, Warmwasser, Beleuchtung usw. dazu. Außerdem soll der Ausweis Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes enthalten.

Sonderfall Eigentumswohnung

Eine Besonderheit sind hierzulande die Energieausweise für Eigentumswohnungen. Die gesetzliche Lösung in Österreich sieht vor, dass das kein Ausweis für die konkrete Wohnung sein muss. Es genügt auch einer für ein vergleichbares Nutzungsobjekt im selben Gebäude oder einer für das gesamte Gebäude. Im Hinblick auf die höchst unterschiedlichen Lagen der einzelnen Nutzungsobjekte in größeren Wohnhausanlagen, z.B. Eck-, Nord- oder Südlage, ist die Aussagekraft eines solchen Energieausweises für das Gesamtgebäude im Einzelfall nur sehr beschränkt. Fragen Sie bei Eigentumswohnungen daher genau nach, worauf sich der Ihnen vorgelegte Ener­gieausweis überhaupt bezieht.

Entscheidung der Eigentümer 

Falls Sie bereits Besitzer einer Eigentumswohnung sind: Derzeit wird überlegt, die Beschaffung eines Energieausweises für das gesamte Gebäude als Verwalterpflicht festzuschreiben. Die Kosten für die Erstellung des Ausweises wären dann von allen Wohnungseigentümern im Wege der Rücklagenverrechnung zu tragen. Auf Anfrage hätte der Verwalter jedem Wohnungseigentümer, auch wiederholt, eine Kopie des Energieausweises zur Verfügung zu stellen. Trifft die Mehrheit der Eigentümer aber den Beschluss, keinen Energieausweis für das Gebäude zu beauftragen, muss sich jeder Wohnungseigentümer bei einem geplanten Verkauf oder Vermietung seiner Wohnung selbst um die Beschaffung eines Energieausweises kümmern und natürlich auch bezahlen.

Arbeit für Experten

Damit sind wir auch schon bei der nicht unwesentlichen Frage: Wer darf eigentlich einen Energieausweis erstellen und was kostet diese Dienstleistung? Das ist noch nicht abschließend geregelt. Zu den Berechtigten gehören aber auf jeden Fall Architekten, technische Büros, akkreditierte Prüfanstalten und gewerberechtlich befugte Baumeister, Gas- und Sanitärinstallateure, Heizungs-, Klima- und Lüftungstechniker, Zimmermeister und Elektrotechniker.

Die Kosten des Energieausweises für ein Ein- und Zweifamilienhaus betragen schätzungsweise 300 bis 600 Euro. Für große Häuser mit mehreren Wohnungen – ab rund 1.000 Quadratmeter Nutzfläche – gehen Experten von rund 1 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche aus. Immer vorausgesetzt, dass der Eigentümer dem Prüfer die notwendigen Unterlagen übergeben kann.

Optimale Unterlagen, geringer Preis

Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) verrechnet für die Erstellung eines Energieausweises für ein Eigenheim derzeit 540 Euro inklusive Umsatzsteuer. Der Auftrageber muss jedoch bereits bei der Auftragserteilung folgende Unterlagen übergeben:

  • Gebäudepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) M 1:100
  • Baubeschreibung inkl. Angaben über Bauteilaufbauten sämtlicher Bauteile und U-Werte (Wärmedurchgangswert) der Fenster
  • Angaben über das Heizsystem inkl. Leitungsverlegung

Liegen diese Unterlagen nicht vor, so müssen die notwendigen Daten vom TÜV vor Ort erhoben werden. Dafür wird ein gesonderter Stundensatz vereinbart.

Klicken Sie auf Downloads, um ein Muster für einen Energieausweis zu sehen. So wie einen Typenschein fürs Auto gibt es für Immobilien einen Energieausweis.

Energieausweis immer wichtiger

Gesetz her, Regelung hin: Was passiert, wenn ein Verkäufer oder Vermieter sich nicht um die neuen Bestimmungen kümmert? Wird kein Energieausweis vorgelegt oder ist der Ausweis älter als zehn Jahre, so gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Eine Verwaltungsstrafe ist bislang nicht vorgesehen. In der Praxis wird in den nächs­ten Jahren ohne Energieausweis aber gar nichts mehr gehen. Ist diese Neuregelung erst einmal besser bekannt, werden Käufer und Mieter auf einem Energieausweis bestehen. Wird trotzdem keiner beigebracht, liegt der Verdacht nahe, dass hier negative Eigenschaften einer Immobilie mit allen Mitteln verschwiegen werden sollen.

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