"Darf der Energieversorger Strom oder Gas einfach abdrehen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Andi Peter.
Andi Peter |
Nein
Selbst wenn der Netzbetreiber nach zwei Mahnungen durch ihn oder den Energielieferanten nun mit eingeschriebenem Brief die Abschaltung ankündigt, gibt es zwei gesetzlich verbriefte Möglichkeiten.
Erste Möglichkeit: Sie berufen sich auf die sogenannte Grundversorgung und sind bereit, eine Kaution in Höhe eines monatlichen Teilbetrages regelmäßig im Voraus zu bezahlen. Dann muss der Versorger weiterhin Energie liefern und darf nicht abdrehen.
Zweite Möglichkeit: Sie verlangen den Einbau eines „Vorauszahlungszählers“ der wie ein Wertkartentelefon funktioniert. So können Sie z.B. 20 Euro einzahlen und erhalten so lange Strom bzw. Gas, bis das Guthaben aufgebraucht ist; danach müssen Sie wieder aufladen.
Mit Netzbetreiber abklären
In jedem Fall sollten Sie mit dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber Kontakt aufnehmen, um eine Rückzahlung der Altschulden in kleinen – für Sie leistbaren – Beträgen zu vereinbaren.
Weitere Infos:E-Control: Behörde für Strom, Gas & Öko-Energie
Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.