Zum Inhalt

Energieabschaltung - Strom und Gas

"Darf der Energieversorger Strom oder Gas einfach abdrehen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Andi Peter.

Andreas Peter (Bild: U. Romstofer/VKI)

Andi Peter

Nein

Selbst wenn der Netzbetreiber nach zwei Mahnungen durch ihn oder den Energielieferanten nun mit eingeschriebenem Brief die Abschaltung ankündigt, gibt es zwei gesetzlich verbriefte Möglichkeiten.

Erste Möglichkeit: Sie berufen sich auf die sogenannte Grundversorgung und sind bereit, eine Kaution in Höhe eines monatlichen Teilbetrages regelmäßig im Voraus zu bezahlen. Dann muss der Versorger weiterhin Energie liefern und darf nicht abdrehen.

Zweite Möglichkeit: Sie verlangen den Einbau eines „Vorauszahlungszählers“ der wie ein Wertkartentelefon funktioniert. So können Sie z.B. 20 Euro einzahlen und erhalten so lange Strom bzw. Gas, bis das Guthaben aufgebraucht ist; danach müssen Sie wieder aufladen.

Mit Netzbetreiber abklären

In jedem Fall sollten Sie mit dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber Kontakt aufnehmen, um eine Rückzahlung der Altschulden in kleinen – für Sie leistbaren – Beträgen zu vereinbaren.

Weitere Infos:E-Control: Behörde für Strom, Gas & Öko-Energie


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Smart Meter - Verpflichtende Installation?

Smart Meter - Verpflichtende Installation?

"Mir wurde der Einbau eines Smart Meters in meinem Haus angekündigt. Ist es für mich möglich, das zu verhindern? Ich würde gerne bei meinem alten Stromzähler bleiben." - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Ivana Jurisic, MSc.

Umweltzeichen-Strom - Garantiert ohne Atomstrom?

Umweltzeichen-Strom - Garantiert ohne Atomstrom?

"Wie kann nachweislich 100 % Strom von erneuerbaren Energieträgern ohne Atomstrom und Strom aus fossilen Quellen“ garantiert werden? Wie sollen guter und böser Strom getrennt werden?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Andi Peter.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang