Die Wiener Linien hatten per 1.1.1999 ihre Tarife angehoben und damit auch die Raten für Jahreskarten, die davor gekauft wurden. Nun wurden den Kunden statt 470 Schilling (34,16 Euro) 530 Schilling (38,52 Euro) monatlich unter Berufung auf „jeweils geltende Tarifbestimmungen“ abgebucht. Wir führten dazu einen Musterprozess. Unser Argument: Die jährliche Verlängerung des Jahreskarten-Abonnements findet zu einem bestimmten Preis statt. Dieser kann nicht nachträglich vom Unternehmer einseitig geändert werden. Die Wiener Linien argumentierten (ähnlich wie die Banken im Zinsenstreit): Man habe sich ein einseitiges Preisbestimmungsrecht einräumen lassen und dieses Recht fair ausgeübt.
Wiener Linien - Geld retour
Gerichtlich erstritten
Dies hat der Oberste Gerichtshof nun verworfen. Zwar darf nicht erwartet werden, dass der Preis der Jahreskarte jedes Jahr gleich bleibt. Aber der vorher vereinbarte Preis kann während der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte nicht einseitig von den Wiener Linien geändert werden. Betroffen sind rund 125.000 Besitzer von Jahres- und Seniorenjahreskarten, die am Stichtag 1.1.1999 im Abonnement per Einziehungsauftrag bezogen wurden. Für sie hat der VKI rund 2,18 Millionen Euro (30 Mio Schilling) erstritten. Die Wiener Linien werden Kunden, die noch eine Jahreskarte besitzen, den zu viel gezahlten Betrag unaufgefordert überweisen. Andere Betroffene können ihre Forderung schriftlich bei den Wiener Linien einbringen.1) Bei Redaktionsschluss war noch offen, ob sich die ÖBB der Rückzahlung im Verkehrsverbund anschließen werden.
1) Name, Adresse, Geburtsdatum, Jahreskarten-Nummer sowie Bankverbindung sind der Tarifabteilung der Wiener Linien, Erdbergstraße 202, 1031 Wien, bekannt zu geben.
OGH 6.9.2001, 2 Ob 190/01g
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