Verjährt ein Streitfall, ist juristisch kaum mehr etwas zu machen. Das gilt auch beim VW-Abgasskandal. Nun haben Österreichs VW-Händler auf Verjährung verzichtet. Ab Frühjahr 2016 können nun Vergleichsgespräche beginnen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat über eine Sammelaktion in Sachen VW über 53.000 österreichische Fahrzeughalter gesammelt, die sich durch VW geschädigt sehen (hier geht es zum Onlineformular: VKI-Sammelaktion gegen VW: hier Daten eingeben). Da VW für Vergleichsverhandlungen noch um Zeit ersucht, hat der VKI einen umfassenden Verjährungsverzicht von der VW-Gruppe gefordert. Am 16.12.2015 gab VW als Hersteller einen Verjährungsverzicht bis 31.12.2017 ab.
Händler, nicht Hersteller
Ansprüche, die ein Kunde wegen eines mangelhaften Produktes anmeldet, richten sich aber in erster Linie gegen den Händler. Der VKI hat daher kritisiert, dass VW als Hersteller für Gewährleistungsansprüche gegen Händler nicht auf die Verjährung verzichten kann. Nun haben auch die österreichischen VW-Händler diesen Verjährungsverzicht erklärt. Damit ist die Tür offen, im Frühjahr 2016 mit Vergleichsverhandlungen zu beginnen.
Mitte September hat Volkswagen (VW) eingestanden, in den USA Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda bei Abgastests (beim Stickstoffausstoss) manipuliert zu haben. In der Folge ist das Problem auch in Europa erkannt worden; rund 11 Mio Fahrzeuge sollen davon betroffen sein.
Rückrufaktion 2016
VW will diese Mängel der Fahrzeuge im Zuge von Rückrufaktionen im Jahr 2016 technisch beheben. Doch neben der direkten Mängelbehebung haben die betroffenen Fahrzeuginhaber auch Anspruch auf Schadenersatz – so etwa wenn der Verkaufswert eines gebrauchten VW wegen der Schadstoffproblematik geringer ausfällt („merkantiler Minderwert“) oder Kosten für ein Ersatzfahrzeug anfallen, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt steht.
VW-Händler: Verjährungsverzicht
Nun haben die österreichischen VW-Händler nachgebessert. Sie haben gegenüber dem VKI ebenfalls auf, so nennen das die Juristen, Einwendungen aus der Verjährung bis 31.12.2017 verzichtet. „Es freut uns, dass wir noch vor den Feiertagen für den Großteil der Geschädigten – egal ob Verbraucher oder Unternehmer - Entwarnung gegeben können: Kunden können nun zuwarten, ob es zu einem Vergleich mit VW kommt. Die Gespräche sollen so rasch wie möglich, realistisch wohl im Frühjahr 2016 beginnen“, sagt Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI.
Nur Stickstoff-, nicht CO2-Abgase
Der Verjährungsverzicht bezieht sich jedoch nur auf Probleme mit Stickstoff-Abgasen. Für Probleme mit den CO2-Abgasen gibt es keinen Verjährungsverzicht. Laut VW seien doch nur sehr wenige Fahrzeuge betroffen. Es haben noch nicht alle österreichischen Vertragshändler von VW, Audi, SEAT und Skoda die Erklärung zum Verjährungsverzicht abgegeben. Der aktueller Stand ist auf www.verbraucherrecht.at, der Website der VKI-Rechtsabteilung, nachzulesen: VKI-Sammelaktion gegen VW: mehr Informationen
Von privat an privat
Vom Verjährungsverzicht nicht umfasst sind Gebrauchtwagenkäufe bei Nicht-VW-Händlern oder Privaten.