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Restwert-Rätsel - Im Vertrag stand nichts vom Restwert

Schnell kam ein Kulanzangebot - vielleicht doch ein Anflug von schlechtem Gewissen?

Frau Steirer 1) glaubte, ein gutes Geschäft gemacht zu haben. Sie hatte für ihr Auto einen Leasingvertrag bei der AVA-Bank abgeschlossen. Ein echtes Null-Prozent-Leasing, wie sie meinte. Die Leasingraten deckten den Preis des Neuwagens ab (rund 300.000 Schilling). Und im Vertrag stand nichts von einem Restwert. Der Vertrag war deswegen so günstig, weil ihr Ehemann Geschäftsbeziehungen zur AVA-Bank hatte. Und die wollte ihrem guten Kunden entgegenkommen.

Der Leasingvertrag hatte eine Laufzeit von fünf Jahren. Während dieser Zeit wurde die AVA Bank von einem amerikanischen Konzern übernommen und firmierte nun als GE Capital Bank.

Zu Vertragsende – im Frühjahr 1999 – erhielt Frau Steirer ein Fax der GE Capital Bank: „...geben wir Ihnen die noch offene Forderung von 139.000 Schilling (inklusive Umsatzsteuer) bekannt“.

Hoppla, dachte sich Frau Steirer. Wieso verlangen die auf einmal einen Restwert von mir? Und wandte sich an uns.

Auch uns kam die Sache spanisch vor: Denn im Vertrag selbst fehlte jeglicher Hinweis auf einen Restwert. Und auch im Formular „Mietantrag“ hieß es unter Punkt 1 lediglich: „Abschlussmietentgelt (ein anderer Fachausdruck für Restwert) wird... ermittelt“, und zwar mit einer komplizierten Verzinsungsformel. Nur: Der Zinssatz war nicht angegeben. Daher war der Restwert auch in punkto Höhe nicht nachvollziehbar.

Wir erkundigten uns natürlich sofort, wie dieser Restwert zu Stande gekommen war. Da legte uns die GE Capital Bank ein Fax aus dem Jahre 1994 mit einem „unverbindlichen Leasingangebot“ vor, wo der Restwert genannt war. Schönheitsfehler dieses „Beweismittels“ der Bank: Frau Steirers Ehemann, der seinerzeit die Verhandlungen führte, schwört Stein und Bein, dieses Fax niemals erhalten zu haben.

Nun machten wir uns ans Rechnen: Der Restwert würde über 40 Prozent des Neupreises betragen. Das ist unrealistisch: Kein Auto ist normalerweise nach fünf Jahren noch so viel wert.

Immerhin kam von der GE Capital Bank sehr rasch ein Kulanzoffert: 119.000 Schilling könne Frau Steirer in Raten abstottern. Wir rieten, das Angebot anzunehmen.

Die GE Capital Bank hat übrigens eine originelle Erklärung dafür, dass der Restwert nicht im Vertrag erwähnt wird. Ursprünglich habe es sich nämlich um ein Firmengeschäft gehandelt. Und daher sei der Restwert auf Wunsch des Kunden nicht erwähnt worden. Im bewussten Fax – das Herr Steirer sehr wohl erhalten habe, auch wenn er das jetzt abstreite – sei der Restwert erwähnt gewesen. Und der sei konform mit der eurotax-Liste. Und überhaupt sei das ein völlig untypischer Fall, so die GE Bank in ihrer Stellungnahme.

Dem können wir uns nicht anschließen. Für das Leasing ist es typisch, dass es beim Restwert öfters zu Differenzen kommt. In einem Punkt aber können wir der GE Capital Bank vollinhaltlich Recht geben: Jetzt steht der Restwert auf Schilling und Groschen genau in ihren Konsumentenverträgen drinnen. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Die neue Verbraucherkreditverordnung schreibt es für Leasingverträge so vor.

1) Name von der Redaktion geändert.

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