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Optima Tours - Entschädigung verweigert

So haben Firmen auf Konsumentenbeschwerden und unsere Intervention reagiert.

Fahrzeug wurde beschädigt

Auf dem Autoreisezug nach Edirne wurde ein Fahrzeug beschädigt. Der Autobesitzer wollte 1600 Euro Reparaturkosten ersetzt haben. Der Anwalt vom Veranstalter Optima Tours lehnte ab: Das Fahrzeug wies nicht die nötige Bodenfreiheit auf. Beim Verladen war der Konsument jedoch darauf nicht hingewiesen worden. Auch unsere Intervention blieb vergeblich.

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Stellungnahme der Firma Optima Tours:

Um das Auto ordnungsgemäß transportieren zu können, braucht es eine Bodenfreiheit von mindestens 15 cm zum Verkeilen. Dies war bei dem Wagen nicht gegeben. Der Kunde wusste dies durch Information auf der Vorder- und Rückseite des Tickets und bestätigte dies mit seiner Unterschrift. Er wurde auch vor der Fahrt über die zu geringe Bodenfreiheit informiert und übernahm das Risiko einer evtl. Beschädigung selbst.

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