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ÖBB: Ungeplanter Aufenthalt - Vorschrift ist Vorschrift!

Ein Kind mit einem ungültigen Fahrausweis musste den Zug vorzeitig verlassen.

Kind allein im Zug

Für den zwölfjährigen Michael Schüler 1) aus Zeiselmauer sollte es ein großer Tag werden. Zum ersten Mal durfte er ganz allein mit der Bahn nach Wien fahren. Dort wollten Vater und Sohn gemeinsam Einkäufe erledigen. Der vereinbarte Zug hielt im Bahnhof Wien-Spittelau, aber Michael stieg nicht aus.

Schffner beanstandet Karte

Besorgt rief Herr Schüler seine Frau am Handy an. Die war ganz aufgelöst. Der Sohn hatte sich telefonisch bei ihr gemeldet: Er musste bereits in Greifenstein den Zug verlassen, weil der Schaffner die Fahrkarte beanstandet hatte. Sie selbst sei schon im Auto, um den Buben zu suchen, könne ihn aber nicht finden. Womöglich sei ihm etwas zugestoßen … Herrn Schüler gelang es, den betreffenden Zugbegleiter noch am Bahnhof ausfindig zu machen und zur Rede zu stellen. „Der Bub ist von selber ausgestiegen“, erwiderte der Schaffner achselzuckend. Was Herrn Schüler natürlich noch mehr in Rage brachte.

Unbeaufsichtigtes Kind

Zum Glück entdeckte Mutter Schüler ihren Michi nach einiger Zeit unversehrt, aber recht verzweifelt auf der Straße. Nachträglich wollte Herr Schüler von den ÖBB wissen, warum ein Kind wie ein notorischer Schwarzfahrer behandelt wird. Vermutlich hatten die Eltern ihm eine ungültige Karte mitgegeben, aber das sei ohne böse Absicht passiert. Die ÖBB entschuldigten sich zwar, blieben aber dabei: Michael sei nicht aus dem Zug gewiesen worden. Ob nun der Bub nach dem Donnerwetter des Schaffners in Panik ausgestiegen war oder ob er zum Aussteigen aufgefordert wurde, lässt sich nicht mehr klären. Wir meinen jedenfalls, so etwas könnte auch abseits der „Vurschrift“ gelöst werden. Denn einem unbeaufsichtigten Kind kann leicht etwas passieren …

1) Name von der Redaktion geändert

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