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ÖBB: Tarifbestimmungen geändert - Zugstrecke doppelt zu bezahlen

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die Änderung der ÖBB-Tarifbestimmungen.

Bis Juli 2013 war es der Fall, dass Besitzer von Wochen-, Monats- und Jahreskarten (die in der Regel Karten des lokalen Verkehrsverbundes sind) bei Weiterfahrt zu einem Ziel außerhalb des Verbundgebietes nur den Preis für diese zusätzliche Strecke bezahlen mussten. Die schon bezahlte Streckenkarte konnte also um ein ÖBB-Ticket von der Tarifzonengrenze bis zum Zielbahnhof ergänzt werden.

Tarifbestimmungen geändert

Mit 1. Juli 2013 haben die ÖBB ihre Tarifbestimmungen geändert, sodass jetzt gültige Verkehrsverbundtickets (darunter auch die Jugendjahreskarten der Verbünde) nicht mehr uneingeschränkt mit ÖBB-Tickets kombiniert werden können. Fuhr man früher etwa mit dem Zug von Wien Meidling nach Graz und hatte eine Jahreskarte für die Strecke Wien–Mödling, dann konnte man ein Ticket Mödling–Graz kaufen und mit der Jahreskarte kombinieren.

Eingeschränkte Verknüpfung der Tickets

Jetzt ist die Verknüpfung von vorhandener Verbund-Zeitkarte und ÖBB-Ticket für die Reststrecke nur noch möglich, wenn der Zug am Verknüpfungsbahnhof hält. Da Fernzüge nach Graz in Mödling nicht halten, muss das ÖBB-Ticket vom Startbahnhof Wien Meidling bis Zielbahnhof Graz gelöst werden, obwohl man im Besitz einer gültigen Fahrkarte bis Mödling ist. Die Strecke Wien–Mödling muss jetzt also zweimal bezahlt werden.

Besser dran sind Besitzer einer Jahreskarte für die Strecke Wien–Wiener Neustadt, denn dort halten die Fernzüge nach Graz. Hier kann also mit dem Kauf eines ÖBB-Tickets Wiener Neustadt–Graz gestückelt werden. Diese Regelung gilt jetzt für alle Verkehrsverbünde. Eine Ausnahme bildet die „Kernzone 100“ (= Wien) des Verkehrsverbundes Ostregion. Wer eine Zone-100-Jahreskarte besitzt, kann für eine Fahrt nach Salzburg die Anschlusskarte ab Stadtgrenze lösen – obwohl der Zug nicht am Stadtgrenze-Bahnhof hält.

Wer unerlaubter- bzw. unwissenderweise kombiniert, zahlt Strafe, weil er ohne gültiges Ticket unterwegs ist. ÖBB-Infos zum neuen Tarif: www.oebb.at/de/Services/Neu fuer Sie/OeBB-Tarif neu/index.jsp.

 

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Stellungnahme der ÖBB

ÖBB meinte dazu:

Im Gegensatz zu anderen Ländern (z.B. Deutschland) können Verbundfahrscheine in Österreich auch in Fernverkehrszügen genutzt werden. Das stellt einen großen Vorteil für Österreichs Bahnkunden dar und die ÖBB planen, dieses System beizubehalten. Wir haben jedoch mit unserem neuen Tarif am 1. Juli 2013 klargestellt, dass die Kombination von Verbund- und ÖBB-Fahrscheinen nur dort möglich ist, wo der genutzte Zug auch tatsächlich einen Halt hat.

September 2013

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