Gibt es Probleme bei der Bahnreise, ist es mit den Kundenrechten nicht weit her. Es bleibt das Hoffen auf den Kulanzweg.
Geschädigte stehen als rechtlose Bittsteller da
Verspätungen, verpasste Anschlüsse, verschmutzte oder versperrte WCs, nicht funktionierende Fahrkartenautomaten: Es gibt viele Dinge, die das Reisen mit den ÖBB vermiesen können, weil das Gebotene so gar nicht den Erwartungen entspricht. Was den Ärger oft potenziert, ist die Erkenntnis, dass es bei der Bahn keinen Anspruch auf fehlerfreie Dienstleistungen gibt. Die Geschäftsbedingungen der ÖBB versprechen dies auch gar nicht, sodass Geschädigte als rechtlose Bittsteller dastehen.
Vieles ist ungeregelt
Denn die ÖBB-Vorschriften, die das Verhältnis der ÖBB zu ihren Fahrgästen regeln – das sind vor allem der ÖPT (Österreichischer Eisenbahnen-Personen- und Reisegepäcktarif) und der PT/ÖBB (Personentarif ÖBB) sowie diverse Allgemeine Geschäftsbedingungen (alle auf www.oebb.at unter „Personenverkehr AG/Tarifbestimmungen“) –, sparen viel aus. Manche Bestimmung ist irreführend. Etwa wenn im ÖPT unter Punkt 21.1 sehr kategorisch steht: „Fährt ein Zug verspätet ab, kommt er verspätet an oder fällt er ganz oder auf einer Teilstrecke aus, so hat der Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung.“ (Die ÖBB unterscheiden, für den Kunden leicht überlesbar, streng zwischen „Entschädigung“ und „Erstattung“.)
Es gibt fixe Entschädigungsregeln
Dass es mit der „Passagiercharta“ seit 14. Dezember 2004 fixe Entschädigungsregeln im Bahnfernverkehr gibt – 20 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen über 60 Minuten (Tagesreisen) bzw. über 120 Minuten (Nachtreisen) – bleibt unerwähnt. Die „Passagiercharta“ findet sich seltsamerweise im Anhang zum anderen Hauptregelwerk, dem PT/ÖBB.
Übervolle Züge, defekte Klimaanlagen usw.
Vieles, was in Beschwerdeschreiben an die ÖBB immer wieder auftaucht, bleibt ungeregelt und ohne von den ÖBB zugestandenen Entschädigungsanspruch – etwa übervolle Züge ohne freien Sitzplatz, brütende Hitze wegen einer defekten Klimaanlage samt nicht zu öffnenden Fenstern oder nicht eingehaltene Versprechungen wie der angekündigte, doch nicht vorhandene Kinderspielwagon.