- 20 Prozent retour ab einer Stunde Verspätung
- Entschädigung nur bei Fernzügen
- Maximal 80 Euro zurück
Jeder dritte Zug hat Verspätung
Jeder dritte Nahverkehrszug hatte Verspätung, jeder zweite Pendler versäumte Anschlussverbindungen. Dies ergaben die Tagebücher, die die Arbeiterkammer im März 2005 knapp 300 Pendlerinnen und Pendler im Umkreis von Wien eine Woche lang führen ließ. Nicht zufällig nennen Bahnbenützer Pünktlichkeit und Verlässlichkeit regelmäßig als wichtigstes Anliegen weit vor dem Preis.
Seit einem Jahr ist die ÖBB-Passagiercharta in Kraft: Erstmals wurden damit Entschädigungsansprüche bei großen Verspätungen festgeschrieben – allerdings nur für Fahrgäste, die im Fernverkehr reisen. Der Löwenanteil der Fahrgäste, die Pendler, bleibt hier nach wie vor rechtlos.
Passogiercharta: nur Gutscheine, kein Bargeld
In der Passagiercharta verpflichten sich die ÖBB, bei Verspätungen 20 Prozent des Fahrkartenwertes rückzuerstatten – in Gutscheinen, nicht Bargeld. Allerdings nur, wenn es sich um einen Fernzug (IC, EC und ICE) handelt. Und die Verspätung „sich gewaschen hat“: bei Tagesfernzügen mindestens 60 Minuten, bei Nachtzügen mindestens 120 Minuten. Und wenn innerhalb Österreichs die Fahrkarte (je Richtung) mindestens 20 Euro gekostet hat, im internationalen Verkehr 50 Euro.
Fahrt in Österreich: maximal 80 Euro Ersatz
Für Fahrten innerhalb Österreichs werden maximal 80 Euro erstattet. Besitzer einer Österreichcard sowie einer Zeitkarte der ÖBB erhalten pauschal 6 Euro in Gutscheinen als Trostpflaster. Benützer internationaler Pass-Angebote wie InterRail oder EuroDomino haben keinen Ersatzanspruch.
Entschädigt wird auch, wenn beim Benützen mehrerer Züge Anschlüsse verpasst wurden und so zumindest 60 beziehungsweise 120 Minuten Verspätung zu Stande kamen und wenn für den Streckenteil im Fernzug eine Sitzplatzreservierung vorgewiesen werden kann.