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ÖBB: Passagiercharta - Trostpflaster für Bahnkunden

  • 20 Prozent retour ab einer Stunde Verspätung
  • Entschädigung nur bei Fernzügen
  • Maximal 80 Euro zurück

Jeder dritte Zug hat Verspätung

Jeder dritte Nahverkehrszug hatte Verspätung,  jeder zweite Pendler versäumte Anschlussverbindungen. Dies ergaben die Tagebücher, die die Arbeiterkammer im März 2005 knapp 300 Pendlerinnen und Pendler im Umkreis von Wien eine Woche lang führen ließ. Nicht zufällig nennen Bahnbenützer Pünktlichkeit und Verlässlichkeit regelmäßig als wichtigstes Anliegen weit vor dem Preis.

Seit einem Jahr ist die ÖBB-Passagiercharta in Kraft: Erstmals wurden damit Entschädigungsansprüche bei großen Verspätungen festgeschrieben – allerdings nur für Fahrgäste, die im Fernverkehr reisen. Der Löwenanteil der Fahrgäste, die Pendler, bleibt hier nach wie vor rechtlos.

Passogiercharta: nur Gutscheine, kein Bargeld 

In der Passagiercharta verpflichten sich die ÖBB, bei Verspätungen 20 Prozent des Fahrkartenwertes rückzuerstatten – in Gutscheinen, nicht Bargeld. Allerdings nur, wenn es sich um einen Fernzug (IC, EC und ICE) handelt. Und die Verspätung „sich gewaschen hat“: bei Tagesfernzügen mindestens 60 Minuten, bei Nachtzügen mindestens 120 Minuten. Und wenn innerhalb Österreichs die Fahrkarte (je Richtung) mindestens 20 Euro gekostet hat, im internationalen Verkehr 50 Euro.

Fahrt in Österreich: maximal 80 Euro Ersatz

Für Fahrten innerhalb Österreichs werden maximal 80 Euro erstattet. Besitzer einer Österreichcard sowie einer Zeitkarte der ÖBB erhalten pauschal 6 Euro in Gutscheinen als Trostpflaster. Benützer internationaler Pass-Angebote wie InterRail oder EuroDomino haben keinen Ersatzanspruch.

Entschädigt wird auch, wenn beim Benützen mehrerer Züge Anschlüsse verpasst wurden und so zumindest 60 beziehungsweise 120 Minuten Verspätung zu Stande kamen und wenn für den Streckenteil im Fernzug eine Sitzplatzreservierung vorgewiesen werden kann.

Kostenersatz für Hotel oder Taxi

Im Ausmaß von maximal 80 Euro übernehmen die ÖBB auch Kosten für Hotel oder Taxi und benachrichtigen Personen, die auf den Fahrgast warten, wenn die Reise nicht bis 24 Uhr fortgesetzt werden kann. In solchen Fällen gibt es aber keine zusätzliche Entschädigung für die Verspätung.

Es kann auch auf die Weiterfahrt verzichtet werden. Dann gibt es das Geld für die nicht durchfahrene Strecke zurück. Es kann auch mit dem nächsten Zug zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren und die Erstattung des ganzen Beförderungspreises verlangt werden oder die Reise kann mit einem anderen Zug fortgesetzt werden, mit dem das Reiseziel mit möglichst geringer Verspätung erreicht wird.

Keine Entschädigung bei Elementarereignissen

Bei Verspätungen und Zugausfällen aufgrund von Elementarereignissen wie Hochwasser oder Lawinenabgängen gibt es keine Entschädigung. Auch nicht, wenn Dritte Schuld sind (etwa bei einem Unfall auf einer Eisenbahnkreuzung).

Absichtserklärungen

Die ÖBB-Passagiercharta enthält auch einige Absichtserklärungen. So wollen die ÖBB ihren Kunden möglichst guten Service bieten: Kundenbeschwerden sollten binnen 15 Tagen erledigt sein. Fällt die Klimaanlage oder die Heizung aus und kann kein Platz in einem anderen Wagon angeboten werden, sind die schwitzenden oder frierenden Fahrgäste mit kostenlosen Kalt- oder Warmgetränken zu trösten – falls solche im Zug vorhanden sind. Laut eigenen Angaben haben die ÖBB im Jahr 2005 aufgrund dieser neuen Ersatzansprüche rund 300.000 Euro an Fahrgäste rückerstattet.

EU will mehr Fahrgastrechte

Die EU ist gerade dabei, den Bahnunternehmen die Latte wieder ein Stück höher zu legen: Am 28. September 2005 wurde vom EU-Parlament in erster Lesung eine Richtlinie verabschiedet, die den Entschädigungsanspruch auf den gesamten Inlandsverkehr ausweiten will, etwas höhere Entschädigungsansprüche vorsieht und bei häufigen Verspätungen sogar dann, wenn der Zug weniger als eine Stunde überfällig ist. Und künftig soll es auch Bargeld statt Gutscheine geben. Jetzt ist der EU-Verkehrsministerrat am Zug. Ein lohnendes Thema für Österreich, das gerade die EU-Präsidentschaft innehat.

Wo beschweren?

Wünsche, Anregungen und Kritik können an die österreichweite Servicenummer 0810 100 755 und die E-Mail-Adresse anregungen.kritik@is.oebb.at gerichtet werden.

Die 10-seitige ÖBB-Passagiercharta und das Formular zur Geltendmachung von Ansprüchen gibt es auf www.oebb.at (Personenverkehr AG/Rund ums Reisen/Passagiercharta).

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