Zum Inhalt

ÖBB: im Zug vergessen - Verloren, gefunden, verpflichtet

Eine rasche Verlustmeldung erhöht die Chance auf Wiederbekommen. Ersatzanspruch besteht weder bei Vergessen noch bei Diebstahl.

Der in der Gepäckablage vergessene Rucksack, das liegen gelassene Smartphone, die aus der Hosentasche gerutschte Geldbörse – Taschen aller Art, Geldbörsen, Smartphones sowie Kleidungsstücke führen die Hitliste der im Zug zurückgelassenen Dinge an. Rund 2.300 Gegenstände werden österreichweit jeden Monat in den Zügen und Bahnhöfen der ÖBB gefunden und von ehrlichen Bahnkunden abgegeben. 

Der wichtigste Tipp vorweg: Machen Sie es sich zur Gewohnheit, immer noch einen Blick zurück auf Ihren Platz und in die Gepäckablage darüber zu werfen, bevor Sie aussteigen. Das kann viel Ärger und oft auch Kosten ersparen.  

Zwischenlager ÖBB-Fundbüro 

„Verloren“ werden Gegenstände auf der Straße – im Zug wird „vergessen“. Diese juristische Unterscheidung hat Auswirkungen auf einen allfälligen Finderlohn, denn für Verlorenes beträgt er zehn Prozent, für Vergessenes fünf Prozent. Es gibt zwei Möglichkeiten, sich auf die Suche nach im Zug vergessene Gegenständen zu machen: 

  • Anruf bei der Lost & Found-Hotline: 01-93000-9722222
    (Mo.-Do. 7.30-12, 14-16.30 Uhr, Frei. 7.30-13:30 Uhr). 
     
  • Oder Sie nützen das Online-Formular für die Verlustmeldung und schicken eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstands sowie über Verlustort und Verlustzeit an die ÖBB. Es kann auch, falls vorhanden, ein Foto des verlorenen Gegenstandes hochgeladen werden: https://infrastruktur.oebb.at/de/kontakt/lost-and-found-formular  

40 % der Gegenstände werden rückerstattet

Wer im Zug etwas vergessen hat, sollte rasch handeln, denn sind die Kontaktdaten des Eigentümers nicht bekannt oder feststellbar, so werden Ausweise, Dokumente, Bankkarten, Geldbörsen etc. unverzüglich, spätestens aber binnen 3 Werktagen, an die Fundbehörde weitergegeben; bei anderen Fundgegenstände erfolgt das spätestens binnen 14 Werktagen. 

Grundsätzlich sind Fundgegenstände immer sofort an die öffentlichen Fundämter zu übergeben. Die ÖBB haben für ihren zwischengeschalteten Lost-&-Found-Service als Dienst am Bahnkunden eine Sondergenehmigung. Laut ÖBB können nur etwa 40 Prozent der abgegebenen Gegenstände in den zehn Tagen nach Abgabe an den Besitzer rückerstattet werden. 

Kein Anspruch auf Schadenersatz

Zur Abgabe verpflichtet

Wenn Sie im Zug etwas finden, das offensichtlich jemand verloren oder unabsichtlich liegen gelassen hat, dann geben Sie es einem ÖBB-Mitarbeiter. Der sorgt dafür, dass der Gegenstand an eines der sieben ÖBB-Fundbüros (in Wien, Linz, Salzburg, Villach, Bruck/Mur, Innsbruck oder Bregenz) übergeben wird.

Bei Gegenständen, die mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer sind – etwa eine Kreditkarte oder ein Schlüsselbund –, ist der Finder zur Abgabe sogar verpflichtet. Meldet sich der Besitzer, kann der wiedergefundene Gegenstand entweder direkt in einem der ÖBB-Fundbüros abgeholt werden oder man lässt sich den Gegenstand innerhalb Österreichs per Post unfrei zusenden. 

Kein Anspruch auf Ersatz

Sonst ist die Lost-&-Found-Dienstleistung kostenfrei; es wird derzeit keine Manipulationsgebühr eingehoben. Grundsätzlich hat laut OGH-Entscheid ein Fahrgast keinen Anspruch an das Bahnunternehmen auf Schadenersatz für im Zug abhanden gekommene Gegenstände, egal ob durch Verlust oder Diebstahl.

Für gefundene Gegenstände zuständig sind grundsätzlich die Fundämter der Gemeindeämter, in Statutarstädten ist es die zuständige Fundbehörde des Magistrats. Funde werden dort bis zu einem Jahr nach Abgabe verwahrt.

MA 48 und Online-Fundamt-Österreich

Für in den Wiener Linien vergessene Gegenständen ist seit 2. Jänner 2018 der Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline 01 4000-8091 zuständig. Mehr als 550 der über 2.000 Städte und Gemeinden Österreichs sind im Online-Fundamt-Österreich www.fundamt.gv.at vernetzt, wo abgegebene Funde auch online gesucht werden können. Auch die Österreichische Post und die Wiener Linien verwalten ihre Fundgegenstände hier, die ÖBB nicht.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Klimaticket: Resümee nach zwei Jahren

Klimaticket: Resümee nach zwei Jahren

Im Oktober 2023 gibt es das Klimaticket Österreich seit zwei Jahren. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs in Österreich ist damit zu einer Einheit zusammengewachsen und hat eine neue Qualität erreicht. Doch ein paar Kinderkrankheiten sind noch zu kurieren.

Grenzüberschreitende Bahnfahrten premium

Grenzüberschreitende Bahnfahrten

Mit dem Zug in ein Nachbarland zu reisen ist einfach. Dabei die Fahrkarte zum günstigsten Preis zu erwerben jedoch gar nicht. Wir informieren, worauf Sie achten sollten.

Öffi-Angebot: Auf dem Abstellgleis

Öffi-Angebot: Auf dem Abstellgleis

Die Öffis in Österreich sind sehr unterschiedlich attraktiv und nutzbar – je nachdem, wo man wohnt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kostet auch Zeit und Geld.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang