Eine rasche Verlustmeldung erhöht die Chance auf Wiederbekommen. Ersatzanspruch besteht weder bei Vergessen noch bei Diebstahl.
Der in der Gepäckablage vergessene Rucksack, das liegen gelassene Smartphone, die aus der Hosentasche gerutschte Geldbörse – Taschen aller Art, Geldbörsen, Smartphones sowie Kleidungsstücke führen die Hitliste der im Zug zurückgelassenen Dinge an. Rund 2.300 Gegenstände werden österreichweit jeden Monat in den Zügen und Bahnhöfen der ÖBB gefunden und von ehrlichen Bahnkunden abgegeben.
Der wichtigste Tipp vorweg: Machen Sie es sich zur Gewohnheit, immer noch einen Blick zurück auf Ihren Platz und in die Gepäckablage darüber zu werfen, bevor Sie aussteigen. Das kann viel Ärger und oft auch Kosten ersparen.
Zwischenlager ÖBB-Fundbüro
„Verloren“ werden Gegenstände auf der Straße – im Zug wird „vergessen“. Diese juristische Unterscheidung hat Auswirkungen auf einen allfälligen Finderlohn, denn für Verlorenes beträgt er zehn Prozent, für Vergessenes fünf Prozent. Es gibt zwei Möglichkeiten, sich auf die Suche nach im Zug vergessene Gegenständen zu machen:
- Anruf bei der Lost & Found-Hotline: 01-93000-9722222
(Mo.-Do. 7.30-12, 14-16.30 Uhr, Frei. 7.30-13:30 Uhr).
- Oder Sie nützen das Online-Formular für die Verlustmeldung und schicken eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstands sowie über Verlustort und Verlustzeit an die ÖBB. Es kann auch, falls vorhanden, ein Foto des verlorenen Gegenstandes hochgeladen werden: https://infrastruktur.oebb.at/de/kontakt/lost-and-found-formular
40 % der Gegenstände werden rückerstattet
Wer im Zug etwas vergessen hat, sollte rasch handeln, denn sind die Kontaktdaten des Eigentümers nicht bekannt oder feststellbar, so werden Ausweise, Dokumente, Bankkarten, Geldbörsen etc. unverzüglich, spätestens aber binnen 3 Werktagen, an die Fundbehörde weitergegeben; bei anderen Fundgegenstände erfolgt das spätestens binnen 14 Werktagen.
Grundsätzlich sind Fundgegenstände immer sofort an die öffentlichen Fundämter zu übergeben. Die ÖBB haben für ihren zwischengeschalteten Lost-&-Found-Service als Dienst am Bahnkunden eine Sondergenehmigung. Laut ÖBB können nur etwa 40 Prozent der abgegebenen Gegenstände in den zehn Tagen nach Abgabe an den Besitzer rückerstattet werden.