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Leihwagen im Internet - Angebliches Schnäppchen

Das "günstige Angebot" löste sich plötzlich in Luft auf.

Türkei selbst erkunden

Frau Heinrich und Herr Wagner planten einen gemeinsamen Türkei-Urlaub. Das Paar wollte das Land auch auf eigene Faust erkunden. Also suchte man nach einem preiswerten Leihwagen. Unter anderem durchforstete Frau Heinrich die Angebote bei mietwagenmarkt.de .

Schnäppchen gefunden.  Dieses Internetportal ermittelt unter verschiedenen Leihwagenanbietern den jeweils niedrigsten Preis. Tatsächlich entdeckte Frau Heinrich dort ein sehr günstiges Angebot, nämlich eine Woche für 171 Euro, von der Firma Avis. Sofort schickte sie ein Fax, um sich die Reservierung zu sichern. Zwei Tage später kam der Anruf eines Avis-Call-Centers: Die Reservierung wurde bestätigt und auch gleich die Reservierungsnummer bekannt gegeben. Frohgemut bestiegen die beiden den Flieger in den Süden.

Weitaus teurer.  In Erzurum angekommen suchten sie gleich die Avis-Filiale auf. Und tatsächlich war dort ein Auto der versprochenen Kategorie für sie reserviert. Doch zu wesentlich schlechteren Konditionen: Avis verlangte 675 US-Dollar dafür. Frau Heinrich und Herr Wagner unterschrieben zähneknirschend den Vertrag und beschlossen, sich den Urlaub durch die böse Überraschung nicht verderben zu lassen.

"Reservierung nie bestätigt"

Zurück in Österreich setzte sich Herr Wagner mit mietwagenmarkt.de in Verbindung. Doch dieses Unternehmen erklärte, dass die Reservierung nie bestätigt worden war: Sofort nach Eintreffen des Wunsches von Frau Heinrich habe man klargestellt, dass das Angebot nicht mehr verfügbar sei. Wovon Frau Heinrich allerdings nichts wusste.

Im Kreis geschickt.  Danach wandten sich die Konsumenten an Avis. Und diese Firma verwies darauf, dass Frau Heinrich und Herr Wagner den Vertrag im türkischen Avis-Büro unterzeichnet und damit akzeptiert hatten. Mit der Firma mietwagenmarkt.de habe man keinen Vertrag, daher könne nicht nachvollzogen werden, woher das günstige Offert stamme. Somit gebe es keine Preisrefundierung. Also wandte sich das Paar wieder an mietwagenmarkt.de. Doch dort wurden sie neuerlich abgewimmelt – diesmal sogar durch einen Rechtsanwalt.

Auch unserer Europäischen Verbraucherberatung  gelang es trotz mehrerer Vorstöße nicht, die Angelegenheit zu einem erfreulichen Ende zu bringen. Frau Heinrich und Herr Wagner müssten also Klage einbringen. Doch weil sie keinen Beweis für das günstige Angebot haben, ist der Ausgang eines Prozesses sehr unsicher.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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