Nicht die Nerven wegschmeißen
In unfallträchtigen Zeiten wie diesen kann es jedem passieren, dass er in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Oberstes Gebot dabei: Nicht die Nerven wegschmeißen! Das fällt Ihnen leichter, wenn Ihnen schon vorher bewusst ist, worauf es ankommt.
Auf den einfachsten Nenner gebracht, ist dies – und so verlangt es auch die Straßenverkehrsordnung (§ 4):
- sofort anhalten,
- Unfallort absichern (Pannendreieck aufstellen),
- Erste Hilfe leisten bzw. für fremde Hilfe sorgen,
- Polizei verständigen,
- Daten des Unfallgegners bzw. von Zeugen aufnehmen,
- Beweise sichern,
- kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Bei Sachschaden keine Polizei nötig
Sind nur Sachschäden entstanden, fällt natürlich die Erste Hilfe weg, auch die Verständigung der Polizei ist nicht notwendig. Das erspart eine oft lange Wartezeit und die so genannte Blaulichtsteuer in Höhe von 36 Euro. Man sollte sich nicht erwarten, dass die Polizei die Verschuldensfrage klärt. Bei kleinen Schäden werden in aller Regel nur die Personalien und der Sachverhalt ermittelt.