Von ÖBB-Servicestelle vertröstet
Anfang Juni 2007 hatte sich Herr P. eine neue ÖBB-Vorteilscard gekauft. Wenige Wochen später verstarb er plötzlich und unerwartet. Seine Witwe meldete der Vorteilscard-Servicestelle der ÖBB den Todesfall, schickte die Karte samt Sterbeurkunde und bat um anteilige Rückvergütung des Kartenpreises. Immerhin kostet eine Vorteilscard ja 99,90 Euro. Danach wurde Frau P. mehrmals vertröstet.
Bedingungsänderung sinnvoll
Als sie im Dezember, also fast ein halbes Jahr später, wieder einmal per E-Mail urgierte, bekam sie endlich Antwort. „Gerne informieren wir Sie, dass es für das Tarifprodukt VorteilsCard nach den Tarifbestimmungen keine Erstattung gibt“, hieß es da lapidar. Kommentar von Frau P.: „Ich war sprachlos, als ich das gelesen hatte. Das ist Sarkasmus pur.“
Nicht nur, dass es keine Kostenerstattung gab, ärgerte die Konsumentin außerdem, dass die ÖBB so lange gebraucht hatten, um ihr das mitzuteilen. Ihren Ärger deponierte sie auch bei der Beschwerdestelle der Bahn. Endlich reagierte man dort kulant, entschuldigte sich und bot Frau P. Gutscheine im Wert von 76 Euro für die nicht genutzten Monate. Das hat Frau P. zwar gefreut. Dennoch regt sie an, dass die Bedingungen für die Rückerstattung bei Todesfällen geändert werden sollten. Eine Forderung, der wir uns nur anschließen können.