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Gebrauchtwagen - Trittbrettfahrer

Wer sein Auto über eine Internetplattform verkaufen will, erhält möglicherweise Mahnungen einer "Europäischen Automobilvermarktung". Die sind oft unberechtigt.

129 Euro Provision verlangt

Herr Mag. S. hatte sein Auto auf einer Internetseite zum Verkauf angeboten. Bald danach kam eine SMS: Die Firma Mobile 24 LLC – Europäische Automobilvermarktung teilte mit, sie habe einen Käufer für seinen Wagen gefunden. Doch dann meldete sich kein Kaufinteressent, sondern die Firma Mobile 24: Das Geschäft würde erst zustande kommen, wenn Herr S. 129 Euro an Mobile 24 überwiese. Das schien Herrn S. doch etwas verdächtig. Normalerweise gebührt einem Vermittler erst dann eine Provision, wenn das Geschäft tatsächlich abgeschlossen wird. Doch hier lag nur die vage Ankündigung vor, dass es einen Interessenten gäbe. Trotzdem erhielt Herr S. weitere Mahnschreiben, zuletzt mit der drohenden Überschrift: „Vermeiden Sie den gerichtlichen Mahnbescheid.“

Keine rechtliche Basis

Ähnlich wie Herrn S. erging es auch anderen Konsumenten, die ihr Auto im Internet verkaufen wollten. Sie wurden von Mobile 24 kontaktiert und zum Bezahlen einer Vermittlungsgebühr aufgefordert. Die damit verbundenen Drohungen gehen aber ins Leere, wenn es keine rechtliche Basis für die Forderung (etwa einen Vertragsabschluss) gibt. Aber gerade weil es keine Rechtsgrundlage gibt, will das Unternehmen Konsumenten mit einem möglichst beeindruckenden Mahnbrief einschüchtern, damit sie die Nerven verlieren und zahlen. Von gerichtlichen Klagen durch Mobile 24 ist uns jedoch nichts bekannt. Denn bellende Hunde beißen bekanntlich nicht …

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