"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Emirates Airlines bezahlten Entschädigung für teure Medikamente.
Koffer auf der Heimreise verlorengegangen
Frau Iner hatte ihre Augenkrankheit in Sri Lanka behandeln lassen. Auf dem Rückflug von Sri Lanka nach Wien mit Emirates Airlines ging eines ihrer Gepäckstücke verloren. Ausgerechnet jener Koffer, in dem sich neben etlichen Kleidungsstücken und Toiletteartikeln dringend benötigte Medikamente (Wert: fast 2.000 Euro) befunden hatten, war am Flughafen Wien nicht angekommen. Frau Iner hatte eine Kaufbestätigung für die Medikamente.
Lediglich 60 Dollar Entschädigung angeboten
Als der Koffer drei Monate später noch immer nicht aufgetaucht war, boten Emirates Airlines Frau Iner lediglich 60 Dollar Entschädigung an. Eindeutig zu wenig, meinten auch wir und wiesen Emirates Airlines in unserem Interventionsschreiben darauf hin, dass die maximale Entschädigung bei Gepäckverlust laut internationaler Vereinbarung (Montrealer Abkommen) zum aktuellen Umrechnungskurs immerhin um die 1.180 Euro beträgt. Und: Frau Iner hatte die Medikamente nicht im Handgepäck transportieren dürfen. Das war durch die Flugreisebestimmungen verboten. Sie musste sie im Koffer verpackt mit dem Fluggepäck aufgeben.
Kulanterweise maximale Schadenersatzsumme bekommen
Emirates Airlines sei für die Beschädigung oder den Verlust von Medikamenten, die mit oder ohne Wissen der Fluglinie als eingechecktes Gepäck transportiert werden, nicht haftbar, ließ uns der Kundendienst der Fluglinie daraufhin wissen. Die 60 Dollar, die Frau Iner ursprünglich angeboten worden waren, wären für die ebenfalls verloren gegangene Kleidung und Toiletteartikel gewesen. Da Frau Iner für diese keine Rechnung vorgelegt hatte, wurden nur 50 Prozent ihrer Forderung (eben 60 Dollar) berücksichtigt. Doch ausnahmsweise und als Zeichen des guten Willens – hieß es schließlich im Schreiben der Fluglinie – werde man Frau Iner nun doch die maximale Schadenersatzsumme auf Basis des Montrealer Abkommens anbieten.