Verspätungen, Geldnachforderungen aufgrund falscher Tickets und eingeschränkte Stornomöglichkeiten für gekaufte Tickets sind die häufigsten Ärgernisse.
234 Millionen Fahrgäste beförderten die ÖBB im Jahr 2013 und waren nach eigenen Angaben mit rund 76.000 Beschwerden konfrontiert. Eine stattliche Anzahl, auch wenn das 99,97 Prozent zufriedene Fahrgäste bedeutet. Ist ein Fahrgast mit der Erledigung seiner Beschwerde unzufrieden, kann er sich an die unabhängige Schlichtungsstelle derSchlichtungsstelle für Bahnkunden wenden, die für Konflikte zwischen Fahrgästen und Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünden zuständig ist.
Häufigstes Ärgernis: Verspätungen
Im Jahr 2013 wurde von der Schlichtungsstelle der Schienen-Control in 663 Fällen ein Schlichtungsverfahren eingeleitet und in 98 Prozent der Fälle eine Lösung erzielt. Die meisten Beschwerden betrafen dabei Entschädigungszahlungen für Verspätungen, Fahrgeldforderungen wegen falscher oder fehlender Tickets, die verweigerte Rückvergütung nicht genutzter Tickets und fehlerhafte Informationen seitens der Bahnunternehmen.
Kein Geld fürs Taxi
95,9 Prozent aller Züge im Personenverkehr waren im Jahr 2013 pünktlich, im Jahr 2014 waren es bis Oktober 96,7 Prozent. Wobei ein ÖBB-Zug bereits als „pünktlich“ gilt, wenn er nicht mehr als fünf Minuten hinter dem Fahrplan zurückbleibt. Beschwerden über Verspätungen und Verspätungsentschädigungen machen bereits 22 Prozent der Beschwerden bei der Schienen-Control aus und führen die Beschwerde-Hitliste an. Ein häufiger Streitpunkt ist dabei, wenn Fahrgäste aufgrund großer Verspätung ein Taxi nehmen und diese Kosten von den ÖBB erstattet haben möchten. Das ist laut Tarifbestimmungen jedoch nur selten gedeckt. Denn Taxikosten bis zu maximal 50 Euro werden nur dann ersetzt, wenn wegen Zugausfall, einer Verspätung von mehr als 60 Minuten oder Versäumen des letzten Anschlusses aufgrund einer Verspätung die Reise nicht mehr am selben Tag fortgesetzt werden kann.
Entschädigung für Jahreskarten
Besitzer von Jahreskarten müssen sich, um ihren Entschädigungsanspruch bei einer Verspätung durchzusetzen, bereits beim Kauf der Jahreskarte beim Verkehrsverbund bzw. Bahnunternehmen unter Bekanntgabe der benutzten Strecke registrieren lassen und der Datenübermittlung an das Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen. Nur dann wird, wenn weniger als 95 Prozent der Regionalzüge auf der vom Fahrgast benutzten Strecke in einem Geltungsmonat pünktlich waren, eine Entschädigung nach Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte ausgezahlt.