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Bahnfahren - Fahrgäste zweiter Klasse

Unsere Bahn ist eines der wenigen Unternehmen, das seine Kunden offen in Klassen einteilt und sich den Unterschied bezahlen lässt. Doch auch für den gleichen Preis gibt es mitunter unterschiedliche Leistungen.

Neue Dreiklassengesellschaft ab Dezember 2008

Premium-, First- und Economy-Class heißt ab Dezember 2008 die neue Dreiklassengesellschaft der ÖBB. Dann nehmen die ers­ten railjets, die neuen Fernverkehrszüge der ÖBB, ihren Betrieb auf. In allen anderen Zügen bleibt es bei den eingeführten Bezeichnungen 1. und 2. Klasse. Seit sechs Jahren gibt es auch beim Warten eine ­Klassengesellschaft: Fahr­gästen der Ersten Klasse stehen luxuriöse Lounges mit Gratis-Kaffee, ­Knabbereien und Zeitungen zur Verfügung. Solche Lounges sind aber nur in einigen großen Bahnhöfen (Wien West und Wien Süd, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck und Linz) vorhanden, Graz soll heuer noch folgen. Wer anderswo erstklassig zusteigt, muss ohne Gratiskaffee mit dem normalen Volk warten.

Unterschiedlich erstklassig

Doch nicht überall sind die Klassen­unterschiede durch Ausstattung und Preis definiert. Aufgrund der Langlebigkeit der Bahnwaggons variiert die ­Wagenqualität. Auch wenn 1. Klasse draufsteht, kann sehr Unterschiedliches drinstecken. Das ­Durchschnittsalter des Fuhrparks im Fern­verkehr liegt derzeit bei 22 Jahren, und der Qua­litätsunterschied zwischen Erste-Klasse-Wagen auf der West- und der Südbahn gibt immer wieder Anlass zu Klagen von Südbahn-Reisenden.

Auf manchen Strecken werden im Zug ­keine Fahrkarten mehr verkauft. Wer auf einer dieser 19 Selbstbedienungsstrecken (eine Übersicht finden sie hier ) ohne Fahrkarte unterwegs ist, muss mit ­einer „Kontrollgebühr“ in Höhe von 60 Euro rechnen. Überall sonst kann die ­Fahrkarte gegen 3 Euro Aufpreis im Zug erstanden werden.

Zuckerl nicht für jeden

Die ÖBB lassen ihre Fahrgäste nicht nur mitfahren, sondern auch mitarbeiten: indem sie den Fahrkartenverkauf via Automat, Internet oder Handy „outsourcen“. Vorteilscard-Besitzern wird diese Mitarbeit auch ver­golten: Sie erhalten 50 Prozent ­Rabatt statt wie am Schalter 45 Prozent. Wer das Pech hat, an einem der Bahnhöfe ohne Fahrkartenautomat zuzusteigen – immerhin 658 von 1.247 Bahnhöfen –, kann diesen höheren Rabatt nicht lukrieren. Denn auf die zusätzlichen fünf Prozent besteht kein Rechtsanspruch. Auch die unterschied­liche Qualität der Bahnstrecken, z.B. betreffend die Häufigkeit und Schnelligkeit der Züge, findet im Preis keinen Niederschlag. Der orientiert sich nur an den gefahrenen Kilometern.

Schwierigkeiten mit den Sitzplätzen

Ohne Reservierung haben Fahrgäste kein Recht auf einen Sitzplatz. Und in Regional­zügen gibt es gar keine Reservierungs­möglichkeit. Wer früher zusteigt, hat also die besseren (Fahr-)Karten. Davon können speziell Berufspendler ein Lied singen.

Gutschein statt Bargeld

Die ÖBB führten im Dezember 2004 eine Passagiercharta ein, die bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine Entschädigung vorsieht – mit mehreren Einschränkungen wie „nur im Fernverkehr und wenn der Fahrkartenpreis mindestens 20 Euro beträgt“. Also haben Fahrgäste im Nahverkehr keinen Anspruch darauf.

Kuriose Vorgehensweise

Dass die Entschädigung bei Verspätungen wie auch die Erstattung von nicht benutzten Fahrkarten oft nur in Gutscheinen, nicht in Bargeld erfolgt, entwertet die Leis­tung besonders für Stammgäste: Denn Vorteilscard-Besitzer, die wegen des Rabatts ihre Fahrscheine per Automat, Handy oder Internet kaufen, können die Gutscheine dort nicht einlösen. Und wenn sie auch noch ihre Vorteilscard via Abbuchung verlängern, weil sie dafür einen Abbucher­bonus bekommen (Vorteilscard-Classic 92,60 statt 99,90 Euro), haben sie ein Problem, Gutscheine ohne Wertverlust zu Geld zu machen. Dass mit Vorteilscard ermäßigt erstandene, aber nicht genutzte Tickets grundsätzlich nur in Gutscheinen erstattet werden, mutet daher besonders kurios an. Und wer seine Fahrkarte im Internet oder via Handy erwirbt oder ein günstiges Sparschiene-Ticket ins Ausland kauft, verzichtet damit auch gleich auf die Möglichkeit einer Rückvergütung, falls er die Fahrt nicht antreten kann.

Gelegeheitsfahrer zahlen den vollen Preis

Letztlich gibt es eine Gruppe von Bahn­kunden, die ohne besondere Gegenleistung viel zahlt: die Gelegenheitsfahrer. Haben sie keine Vorteilscard, so berappen sie den ­vollen Standardtarif – um diesen Preis sitzen Vorteilscard-Besitzer meist bereits in der 1. Klasse. So werden aus Gelegenheits-Bahnfahrern sicher keine Stammkunden

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