Die Schlichtungsstelle der Schienen Control GmbH bietet oft die letzte Möglichkeit für eine gütliche Einigung bei Konflikten zwischen Fahrgast und Bahnunternehmen. Und seit Jahresbeginn 2010 gelten neue Entschädigungsregeln bei Verspätungen.
Die Rechte, die Bahnpassagiere mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben, sind oft geringer als angenommen. Auch Verspätungen fallen meist unter persönliches Pech – seit Jahresbeginn 2010 in einigen gröberen Fällen nicht mehr zur Gänze.
Gesetzliche Regelung
Eine EU-Verordnung wurde in einem österreichischen Gesetz umgesetzt, das mit Jahresbeginn 2010 in Kraft trat. Danach gibt es im Fernverkehr bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung, ab zwei Stunden 50 Prozent. Überdies soll das Bahnunternehmen in solchen Fällen Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, wenn diese lieferbar sind. Wird die Weiterfahrt mit der Bahn unmöglich, muss ein alternativer Beförderungsdienst angeboten werden, bei Bedarf auch eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit.