Autohersteller im Ethiktest
So wurde erhoben
Der Ethik-Test erfolgte im Auftrag des VKI und einer Reihe weiterer
europäischer Verbraucherverbände. Durchgeführt wurde er von
Stock at
Stake
, der Research-Agentur der belgischen Non-Profit-Organisation
Ethibel
. Stock at Stake ist spezialisiert auf die Prüfung und Beratung in
allen Belangen der gesellschaftlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen.
Untersucht wurden 15 Unternehmen, die die in Europa wichtigsten Automarken
repräsentieren (Marktabdeckung in Österreich 92 %). Nicht immer gelten die
Unternehmensangaben für alle zum Konzern gehörigen Marken; so hat beispielsweise
Skoda ein anderes CSR-Konzept (CSR – Gesellschaftliche Verantwortung von
Unternehmen) als die VW-Gruppe, Volvo unterscheidet sich von seinem
Mutterkonzern Ford, Chrysler von Mercedes etc.
Die Erhebung erfolgte in drei Schritten:
-
Sammeln von Informationen aus dem Unternehmen mittels Fragebogen,
Dokumenten und öffentlicher Berichte.
-
Unternehmensunabhängige Quellen waren Gewerkschaften, Nachrichtenmedien,
NGOs und einschlägige Websites.
-
Die Ergebnisse der Erhebung wurden den Unternehmen zur Stellungnahme
übermittelt, relevante Reaktionen wurden in den Endbericht
eingearbeitet.
Grundsätzlich bezieht sich die Untersuchung nur auf den Unternehmensbereich
Pkw-Produktion, andere Bereiche (Lkw, Luftfahrt, Logistik etc.) wurden außer
Betracht gelassen.
Die Untersuchungsergebnisse wurden in 10 Indikatoren dargestellt: 4 aus den
Bereichen Umwelt, 4 für Soziales und 2 für Informationsoffenheit (Transparenz).
Die Bewertung erfolgte in drei Stufen:
-
A: wenn die jeweils definierten Bedingungen erfüllt
werden
-
B: für eine teilweise Erfüllung
-
C: bei Nichterfüllung
Zu beachten ist: Gegenstand der Untersuchung bilden vor allem die
Unternehmenspolitik und Managementsysteme zu deren Umsetzung. In welchem Maß die
Zielsetzungen des Unternehmens in der Praxis wirklich erreicht werden, kann nur
zum Teil überprüft werden. Die Bewertung A bedeutet lediglich, dass das
Unternehmen in diesem Punkt besser als die meisten seiner Mitbewerber
abschließt, aber nicht, dass dies absolut gesehen als gut oder auch nur
akzeptabel bezeichnet werden könnte.
Waren die Informationen nicht ausreichend oder nicht eindeutig, wurde keine
Bewertung vorgenommen. Aus den Einzelbewertungen wurden Gruppenurteile und ein
Gesamturteil für Unternehmensethik errechnet. Abwertung: Bei Bewertung C in
einem Einzelkriterium kann das Gesamturteil nicht besser als B sein.
Definition der Kriterien
Im Einzelnen wurden die Bewertungen wie folgt definiert:
UMWELT
Umweltzertifizierung
(Managementsystem)
Überprüfung (Zertifizierung) der Zulieferbetriebe
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A: Mehr als 50 Prozent der Zulieferer werden extern zertifiziert
bzw. mehr als 66 Prozent werden vom Unternehmen selbst überprüft
(Unternehmensaudit).
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B: Mehr als 25 Prozent externe Zertifizierung bzw. mehr als 33
Prozent Unternehmensaudit.
-
C: Es gibt bestenfalls eine freiwillige Selbstverpflichtung oder
Selbstkontrolle der Zulieferbetriebe.
Produktion (Umweltperformance)
-
A: Die Umweltmaßnahmen und -initiativen werden in quantitativer
Hinsicht und auch im Hinblick auf ihre Vielfältigkeit in Summe als über dem
Branchendurchschnitt liegend bewertet.
-
B: Umweltaktivitäten sind durchschnittlich.
-
C: Umweltaktivitäten sind unterdurchschnittlich.
Auflagen an Händler
-
A: Den Händlern (zumindest im Stammland) werden Umweltanforderungen
auferlegt.
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B: Effiziente Maßnahmen in Kooperation mit den Händlern auf
freiwilliger Basis.
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C: Keine Aktivitäten gegenüber den Händlern.
SOZIALES
Sozialleistungen in Industrieländern
(in den unternehmenseigenen
Werken im Stammland bzw. in anderen Industrieländern)
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A: Über dem Branchenschnitt
-
B: Durchschnittlich
-
C: Unter dem Branchenschnitt
Mindeststandards in Niedriglohnländern
(Arbeitsbedingungen in
Ländern mit niedrigem Sozialstandard = in der „Dritten Welt“)
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A: Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller 8
ILO-Konventionen über Arbeitnehmerrechte inklusive Gesundheit und
Sicherheit.
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B: Einige der 8 ILO-Konventionen werden berücksichtigt.
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C: Es gibt keine entsprechende Sozialpolitik.
Auflagen an Zulieferbetriebe
-
A: Die Zulieferbetriebe werden zur Einhaltung eines Verhaltenskodex
verpflichtet, der alle 8 ILO-Konventionen über Arbeitnehmerrechte inklusive
Gesundheit und Sicherheit enthält.
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B: Der Verhaltenskodex enthält einige der 8
ILO-Konventionen.
-
C: Ein (allfälliger) Verhaltenskodex enthält keine der 8
ILO-Konventionen.
Überprüfung der Zulieferbetriebe
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A: Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird extern (durch einen
unabhängigen Dritten) überprüft (third party assessment).
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B: Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird durch das Unternehmen
selbst überprüft (second party assessment).
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C: Falls überhaupt, nur freiwillige Selbstverpflichtung oder
Selbstkontrolle des Betriebes (first party assessment).
INFORMATIONSOFFENHEIT
Fragebogen ausgefüllt
(Kooperationsbereitschaft)
Berichterstattung