Kennen Sie das Gefühl: Sie treten das Bremspedal bis zum
Anschlag durch und nichts passiert? Roswitha Burger1) hat diesen Albtraum mit
ihrem Ford Fiesta, Baujahr 1996, schon zweimal erlebt: In der Nacht auf den 19.
Dezember 1998 und am 5. November 1999. In beiden Fällen ist durch glückliche
Umstände niemand zu Schaden gekommen.
Dass der Fiesta 96 hartnäckige Probleme
mit den Bremsen hat, sollte in Ford-Werkstätten kein Geheimnis darstellen. Drei
Rückrufaktionen hat es für dieses Modell gegeben, jedes Mal waren die Bremsen
betroffen. Hauptproblem: Die Bremsflüssigkeit hat die Dichtungen des
Bremszylinders und die Bremsschläuche angegriffen, Partikel wurden abgelöst und
verunreinigten die Bremsflüssigkeit, was sich in stark verminderter Bremswirkung
bemerkbar macht.
Herr und Frau Burger versichern, sie hätten sich bei allen
Rückrufaktionen pünktlich in einer Ford-Werkstatt gemeldet. Laut den
Aufzeichnungen von Ford
Austria wurde aber die zweite Rückrufaktion nie
durchgeführt. Die Fahrzeugbesitzer haben nichts in der Hand, denn bei einer
kostenlosen Reparatur gibt es keine Rechnung. Denkbar ist, dass man in der
Werkstatt dachte, bei der zweiten Rückrufaktion, die nur drei Monate nach der
ersten erfolgte, handle es sich nur um eine Wiederholung der ersten, daher könne
man sich das sparen. Übersehen wurde dabei die wesentliche Erweiterung der
zweiten Aktion, vor allem die Erneuerung der Bremsschläuche. Auch bei späteren
Werkstattbesuchen wurde dieser Mangel nicht entdeckt. Selbst nach dem
Bremsversagen von Dezember 1998 hat man sich mit einer Routinereparatur
zufrieden gegeben. Man sollte meinen, wenn ein Auto dreimal wegen defekter
Bremsen zurückgerufen wurde, und dann ein Bremsversagen eintritt, schrillen die
Alarmglocken. Leider nein. Man könne nicht bei jedem Auto überprüfen, ob alle
Rückrufaktionen durchgeführt wurden, so der Leiter einer Wiener Ford-Werkstatt.
„Der Arbeitsaufwand ist enorm.“ Das stimmt heute nicht mehr, da die meisten
Werkstätten schon über einen Direktzugang zur zentralen Datenbank verfügen: Ein
Knopfdruck genügt, um festzustellen, ob eine Aktion ausständig ist.
Bei einer
Rückrufaktion hält sich die Werkstatt streng an die Anweisungen der Zentrale.
Gemacht wird, was auf dem „Zettel“ steht. Dabei handelt es sich um eine
Auflistung aller durchzuführenden Arbeiten, ohne Hinweis darauf, worauf
besonders zu achten ist. Zum Beispiel wäre es hilfreich gewesen, wenn die
Ford-Zentrale ihre Kunden ebenso wie ihre Vertragswerkstätten darauf aufmerksam
gemacht hätte, dass die zweite Rückrufaktion nicht mit der ersten ident ist,
sondern man vielmehr erst jetzt die wahre Ursache für die Verunreinigungen in
der Bremsleitung erkannt hat.
1) Name von der Redaktion geändert.
Machen Sie sich Kopien vom Rückrufschreiben, bevor Sie es Ihrer Werkstatt aushändigen. Senden Sie eine Kopie an den VKI (Kennwort: „Rückruf“. Postfach 440, 1061 Wien). Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung, was bei der Rückrufaktion gemacht wurde. Achten Sie besonders darauf, welche Teile nur überprüft und welche auch wirklich ausgetauscht wurden. |
„Die Werkstatt macht in der Regel das, was auf dem Zettel
steht.“ Peter Salbert, Leiter der Rechtsabteilung, Ford Deutschland |