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Auto-Rückruf - Dienst nach Vorschrift

Jahrelang wurde ein lebensgefährlicher Mangel im Bremssystem eines Ford Fiesta nicht behoben. Obwohl die Bremsen mehrmals repariert wurden.


Kennen Sie das Gefühl: Sie treten das Bremspedal bis zum Anschlag durch und nichts passiert? Roswitha Burger1) hat diesen Albtraum mit ihrem Ford Fiesta, Baujahr 1996, schon zweimal erlebt: In der Nacht auf den 19. Dezember 1998 und am 5. November 1999. In beiden Fällen ist durch glückliche Umstände niemand zu Schaden gekommen.
Dass der Fiesta 96 hartnäckige Probleme mit den Bremsen hat, sollte in Ford-Werkstätten kein Geheimnis darstellen. Drei Rückrufaktionen hat es für dieses Modell gegeben, jedes Mal waren die Bremsen betroffen. Hauptproblem: Die Bremsflüssigkeit hat die Dichtungen des Bremszylinders und die Bremsschläuche angegriffen, Partikel wurden abgelöst und verunreinigten die Bremsflüssigkeit, was sich in stark verminderter Bremswirkung bemerkbar macht.
Herr und Frau Burger versichern, sie hätten sich bei allen Rückrufaktionen pünktlich in einer Ford-Werkstatt gemeldet. Laut den Aufzeichnungen von Ford
Austria wurde aber die zweite Rückrufaktion nie durchgeführt. Die Fahrzeugbesitzer haben nichts in der Hand, denn bei einer kostenlosen Reparatur gibt es keine Rechnung. Denkbar ist, dass man in der Werkstatt dachte, bei der zweiten Rückrufaktion, die nur drei Monate nach der ersten erfolgte, handle es sich nur um eine Wiederholung der ersten, daher könne man sich das sparen. Übersehen wurde dabei die wesentliche Erweiterung der zweiten Aktion, vor allem die Erneuerung der Bremsschläuche. Auch bei späteren Werkstattbesuchen wurde dieser Mangel nicht entdeckt. Selbst nach dem Bremsversagen von Dezember 1998 hat man sich mit einer Routinereparatur zufrieden gegeben. Man sollte meinen, wenn ein Auto dreimal wegen defekter Bremsen zurückgerufen wurde, und dann ein Bremsversagen eintritt, schrillen die Alarmglocken. Leider nein. Man könne nicht bei jedem Auto überprüfen, ob alle Rückrufaktionen durchgeführt wurden, so der Leiter einer Wiener Ford-Werkstatt. „Der Arbeitsaufwand ist enorm.“ Das stimmt heute nicht mehr, da die meisten Werkstätten schon über einen Direktzugang zur zentralen Datenbank verfügen: Ein Knopfdruck genügt, um festzustellen, ob eine Aktion ausständig ist.
Bei einer Rückrufaktion hält sich die Werkstatt streng an die Anweisungen der Zentrale. Gemacht wird, was auf dem „Zettel“ steht. Dabei handelt es sich um eine Auflistung aller durchzuführenden Arbeiten, ohne Hinweis darauf, worauf besonders zu achten ist. Zum Beispiel wäre es hilfreich gewesen, wenn die Ford-Zentrale ihre Kunden ebenso wie ihre Vertragswerkstätten darauf aufmerksam gemacht hätte, dass die zweite Rückrufaktion nicht mit der ersten ident ist, sondern man vielmehr erst jetzt die wahre Ursache für die Verunreinigungen in der Bremsleitung erkannt hat.

1) Name von der Redaktion geändert.

Machen Sie sich Kopien

vom Rückrufschreiben, bevor Sie es Ihrer Werkstatt aushändigen. Senden Sie eine Kopie an den VKI (Kennwort: „Rückruf“. Postfach 440, 1061 Wien).

Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung,

was bei der Rückrufaktion gemacht wurde. Achten Sie besonders darauf, welche Teile nur überprüft und welche auch wirklich ausgetauscht wurden.

„Die Werkstatt macht in der Regel das, was auf dem Zettel steht.“

Peter Salbert, Leiter der Rechtsabteilung, Ford Deutschland

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