Flug mit der AUA: Eine Kundin wurde krank, versäumte den Flug und wurde dann von der AUA falsch beraten. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; betreut hat den Fall Mag. Nina Mori.
Mag. Nina Mori: Frau Berger hatte einen Austrian-Airlines-Flug von Wien nach Miami und retour gebucht. Am 24.12.2016 flog sie nach Miami, am 3.6.2017 sollte es zurück nach Wien gehen. Kurz vor der Heimreise wurde Frau Berger krank. Sie informierte die AUA, dass sie den Rückflug nicht antreten könne.
"Später melden"
Statt gleich zu einer Umbuchung zu raten, hieß es, Frau Berger solle sich in einigen Tagen wieder melden. Als sie die AUA dann kontaktierte, war ihre Buchung unauffindbar. Man werde sie zurückrufen, wurde ihr gesagt. Als das nicht geschah, rief sie nochmals die AUA an. Sie wurde nach einem Code gefragt, den sie nicht hatte.
Für Rückreise neues Ticket
Ohne diesen Code konnte man ihr nicht weiterhelfen, Frau Berger musste für die Rückreise ein neues Ticket kaufen. Erst als wir intervenierten, erhielt sie von der AUA die Kosten für den offenen Flugkupon zurück.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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